10. Dezember 2018   Themen

Tagesmütter - Urlaub und Krankheitsfall

Wenn Sie als Tagesmutter tätig sind, gelten Sie als selbstständige Freiberuflerin. Für diese ist geregelter Urlaub nicht vorgegeben, sie müssen ihn vielmehr selbst aushandeln. Wenn Sie bislang in angestellter Position tätig waren, wird es Ihnen möglicherweise nicht leicht fallen, so auf Augenhöhe mit Ihren Auftraggebern zu verhandeln.

Begehen Sie keinesfalls den Fehler, das Gefühl der weisungsgebundenen Angestellten mit hinüber in Ihre neue Tätigkeit zu nehmen. Denn vergleichbare Schutzgesetze, wie sie für Arbeitnehmer selbstverständlich sind, existieren für Freiberufler kaum. Deshalb sollten sie die Urlaubs- und Krankheitszeitregelung mit in den Tagesmutter Vertrag aufnehmen. Ihr Vorteil: Sie sind eine von zwei gleichberechtigten Vertragsparteien und müssen sich nicht scheuen, Ihre Bedingungen deutlich zu formulieren.

Einen Betreuungsvertrag aushandeln

Für ein längerfristig angelegtes Betreuungsverhältnis ist es üblich, einen Betreuungsvertrag abzuschließen, der die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner festlegt. Im günstigsten Fall machen Sie als Tagesmutter sich schon vor Beginn Ihrer Tätigkeit über Ihre Bedingungen Gedanken und entwerfen ein entsprechendes Vertragswerk. (Alternativ können sie sich hier über Vorlagen informieren).

Überlegen Sie vorher: Wie viel Urlaub werden Sie für Ihre eigene Erholung im Jahr benötigen? Halten Sie die Dauer vertraglich fest, denn nachzuverhandeln kann unter Umständen schwierig werden. Fragen Sie sich auch: Wie halten Sie es mit der Abrechnung? Als Angestellte waren Sie möglicherweise den regelmäßigen Gehaltseingang sowie Urlaubsgeld gewöhnt. Sorgen Sie dafür, dass Sie auch als Freiberuflerin nicht zu kurz kommen.

Vorbild für die Formulierung Ihrer Bedingungen könnte die Vorgehensweise von Kindergärten, Sportvereinen oder Nachhilfestudios sein: Auch hier sind meistens die Ferien durchzubezahlen abzüglich der Getränkekosten und Bastelmaterialien. Mit dieser Argumentation haben Sie gute Karten, auch von den Eltern Ihrer Tagespflegekinder eine Bezahlung Ihrer Urlaubszeit zu erlangen.

Und wenn ich als Tagesmutter mal krank werde?

Eine Fortzahlung des Pflegesatzes im Fall einer Erkrankung Ihrerseits ist erfahrungsgemäß schwerer durchzusetzen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, inwieweit Ihr Verdienstausfallrisiko durch Krankentagegeld gedeckt ist.

Was Sie nach Möglichkeit organisieren sollten, ist eine Vertretung, die im Krankheitsfall für sie einspringt. Dies sollte im besten Fall eine befreundete Tagesmutter in Ihrer Nähe sein, für die Sie umgekehrt ebenso einspringen, wenn es nötig ist. Sprechen Sie diesen Punkt unbedingt mit den Eltern vor Vertragsabschluss ab, denn die müssen mit einer solchen Regelung natürlich einverstanden sein. Außerdem empfiehlt es sich, die Vetretungs-Tagesmutter hin und wieder mit den Tagespflegekindern zu besuchen, damit diese sich bereits kennen, wenn der „Ernstfall“ eintritt.

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