Benachteiligung vor Gericht, weil Antifaschist?

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Kategorie: Nie wieder Faschismus
Erstellt am Mittwoch, 12. Oktober 2016 12:37
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 18. Oktober 2016 15:58
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. Oktober 2016 12:37
Geschrieben von Roswitha Engelke
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Tanzen vor Polizeiketten, jetzt gefährlich!
Sebastian Willnow

»Herumfuchteln« ist seit Neuestem eine Straftat. Jedenfalls, wenn die hektische Bewegung mit den Armen vor Polizeibeamten erfolgt. So urteilte vergangene Woche eine Richterin am Amtsgericht Bad Cannstatt in Stuttgart. Der herumfuchtelnde Antifaschist wurde am 6. Oktober zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt – wegen »einfacher Körperverletzung«. Sie folgte damit dem Antrag der Staatsanwältin.

Ort des Herumfuchtelns war eine Kundgebung gegen das Dreikönigstreffen der »Alternative für Deutschland« in Stuttgart im Januar. Rund 100 Demonstranten hatten versucht, den Kursaal in Bad Cannstatt zu blockieren. Nachdem der Stuttgarter AfD-Funktionär Heinrich Fiechtner sich vor die Gegenkundgebung gestellt hatte, hatten ihn Polizeibeamte gegen die Demonstranten abgeschirmt und eine Kette gebildet, mit der sie die Antifaschisten zurückdrängten. Die Blockaden wurden gewaltsam geräumt. Ein vor Gericht verwendetes Video zeigt den nun Verurteilten, wie er vor dieser Polizeikette herumfuchtelte.

Wie das linke Online-Magazin »Beobachter News« berichtet, habe die Richterin während ihrer Urteilsbegründung die Fassung verloren. Bereits zu Beginn habe sie Ehefrau und Kind des Angeklagten des Saals verwiesen , weil sie sich vom weinenden Säugling gestört gefühlt habe. Zeugen des Angeklagten wurden eingeschüchtert.




In der Urteilsbegründung habe die Richterin dann gesagt, dass dem Antifaschisten der zweite Vorwurf – Beleidigung eines Polizeibeamten – zwar nicht nachgewiesen werden konnte, sie es sich bei ihm »aber gut vorstellen« könnte. Die Höhe der Strafe begründete sie damit, dass bei dem jungen Mann aufgrund seiner Vorstrafen eine Einsicht in die Rechtsstaatlichkeit nicht zu erwarten sei.

»Ich versteh’s einfach nicht, sie fühlen sich überlegen, weil sie ein Transparent mit ‘Refugees welcome’ halten«, habe die Richterin den Angeklagten schließlich angeschrien.

Der Verurteilte kündigte an, dass er gegen das Urteil Berufung einlegen werde. Ein weiterer AfD-Gegner wurde von dem Gericht zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, weil er in derselben Situation einem Polizisten die Brille vom Kopf geschlagen haben soll.