30. September 2013   Service

Beistand nach § 13 SGB X

Nach § 13 SGB X hat jeder das Recht mit einem Beistand seiner Wahl zu einem Termin des Job-Centers zu erscheinen. Wir kommen gern zur Unterstützung mit.

 

Terminvereinbarung per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

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