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1. Infos zum Kinderfreizeitbonus / Auszahlung im August 2021
Im August wird der Kinderfreizeitsbonus zur Auszahlung gebracht. Den Kinderfreizeitbonus erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Im Einzelfall, kann daher ein Antrag für Menschen, die im Niedriglohnbereich arbeiten, und ein paar Euro aufstockende SGB II-ansprühe haben auf SGB II – Leistungen sinnvoll sein.
Hier ein Überblick aus Sicht des Bundesfamilienminsteriums: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundestag-beschliesst-kinderfreizeitbonus-182044
Der Gesetzestext: https://www.buzer.de/gesetz/14758/l.htm?n=html#y29062021
Die Arbeitshilfe ermöglicht einen schnellen, qualifizierten und umfassenden Überblick über die Neuerungen durch die Reform des KJSG: Alle Änderungen des SGB VIII ab Mai 2021 sind farblich hervorgehoben; wenn sie erst später in Kraft treten, sind sie besonders gekennzeichnet. Mit dieser Darstellungsweise und dem Überblick über die wesentlichen Neuerungen machen Sie sich schnell mit den Neuerungen vertraut und gestalten den Übergang vom alten ins neue Recht erfolgreich.
www.lambertus.de/sgb_viii
Infos zum Kinderfreizeitbonus / Auszahlung im August 2021
Im August wird der Kinderfreizeitsbonus zur Auszahlung gebracht. Den Kinderfreizeitbonus erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Im Einzelfall, kann daher ein Antrag für Menschen, die im Niedriglohnbereich arbeiten, und ein paar Euro aufstockende SGB II-ansprühe haben auf SGB II – Leistungen sinnvoll sein.
Hier ein Überblick aus Sicht des Bundesfamilienminsteriums: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundestag-beschliesst-kinderfreizeitbonus-182044
Der Gesetzestext: https://www.buzer.de/gesetz/14758/l.htm?n=html#y29062021
Die Arbeitshilfe ermöglicht einen schnellen, qualifizierten und umfassenden Überblick über die Neuerungen durch die Reform des KJSG: Alle Änderungen des SGB VIII ab Mai 2021 sind farblich hervorgehoben; wenn sie erst später in Kraft treten, sind sie besonders gekennzeichnet. Mit dieser Darstellungsweise und dem Überblick über die wesentlichen Neuerungen machen Sie sich schnell mit den Neuerungen vertraut und gestalten den Übergang vom alten ins neue Recht erfolgreich.
www.lambertus.de/sgb_viii
Vorstand des Kreisverbandes bietet E-Mail-Talk an
Einladung zum zweiten E-MailTalk mit Karl-Heinz Schmidt
Der E-Mail-Talk findet statt
am Dienstag,den 07.Juli von 15.00 bis 18.00 Uhr.
Laut Pressemitteilung ist Herr Schmidt unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar..
Wer ein konkretes Anliegen hat und einen Rückruf von Karl-Heinz Schmidt während des genannten Zeitraums wünscht, meldet sich bitte bis
Montag,den 06.Juli 2020 bis 15.00 Uhr unter Angabe von Name,Thema und Rückrufnummer über die o.g. E-Mail-Adresse.
Vorstandsmitglied Schmidt: "Nach meinem ersten positiven E-Mail-Talk stehe ich den Bürgerinnen und Bürgern sehr gerne wieder für Fragen und Anregungen zur Kommunal-,Landes- und Bundespolitik zur Verfügung".