Weitere Reformpläne im SGB II – Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats des BMAS
Beitrag: Harald Thomé
Aus demWissenschaftlichen Beirat des BMAS dringt durch, dass auch eine Reform der Erwerbstätigenfreibeträge geplant ist. Der Vorschlag lautet:
Für Einkommen oberhalb der Minijob-Grenze sollen künftigvon 100 Euro Zusatzverdienst grundsätzlich 30 Euro verbleiben.
Gleichzeitig wird vorgeschlagen,Minijobs vollständig anzurechnen, da diese „oft als Tarnkappe für Schwarzarbeit genutzt“ würden. Dadurch solle eine Erhöhung der Arbeitsanreize im Bereich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungerreicht werden.
Zudem sollenSGB-II-Beziehende künftig stärker zuWeiterbildung oder gemeinnütziger Tätigkeit aufgefordert werden.
Einen Überblick über die Grundzüge des Papiers des Wissenschaftlichen Beirats gibt es im Handelsblatt:
???? https://t1p.de/b8ue3
Anmerkung: Ein höherer Freibetrag ist selbstverständlich sinnvoll und wird auch den Arbeitsanreiz stärken. Allerdings gibt es viele SGB-II-Beziehende, die nur über einen Minijob den Einstieg in eine Erwerbstätigkeit finden – sei es zur Arbeitserprobung oder als erster Schritt in ein Unternehmen. Eine vollständige Anrechnung dieser Einkommen ist daher kein geeignetes Mittel. Entscheidend wären stattdessen mehr Qualifizierung und Weiterbildung, angepasste Freibeträge im Minijobbereich für eingeschränkt leistungsfähige Personen sowie eine Anrechnungsfreiheit der ersten Lohnzahlung.
Zudem muss endlich der Erwerbstätigenfreibetrag im SGB XII angepasst werden. Während im SGB II bei einem Minijob-Einkommen von 100 Euro die gesamte Summe anrechnungsfrei bleibt, sind es im SGB XII lediglich rund 32 Euro. Das ist ungerecht und muss dringend geändert werden!
Auch ist der Generalverdacht, der auch hier wieder geäußert wird, fatal. Bestraft werden sollten Unternehmen die Schwarzarbeit ermöglichen und durchführen.


