Das Ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933

Hauptkategorie: Aktuell
Kategorie: Nie wieder Faschismus
Erstellt am Sonntag, 22. Juli 2018 11:16
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 22. Juli 2018 11:33
Veröffentlicht am Sonntag, 22. Juli 2018 11:16
Geschrieben von Roswitha Engelke
Zugriffe: 519

... oder wie Hitler die Verfassung zu einem Papiertiger machte

Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, offiziell das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“, war ein vom Deutschen Reichstag beschlossenes Ermächtigungsgesetz, mit dem die gesetzgebende Gewalt faktisch vollständig an Adolf Hitler überging. Es war die Grundlage für alle darauf folgenden Maßnahmen zur Festigung der nationalsozialistischen Diktatur.

 Hitlers Regierung sollte nach seinem Ermächtigungsgesetz nicht nur Verordnungen, sondern auch Gesetze verabschieden und Verträge mit dem Ausland schließen können.

Ein weiterer Unterschied bestand in der parlamentarischen Situation: Im Gegensatz zum Minderheitskabinett Marx hatte die NSDAP seit den Wahlen vom 5. März 1933 zusammen mit der DNVP eine absolute Mehrheit im Reichstag.[2] Hitlers Absicht war es, den Reichstag auszuschalten und die Verfassung de facto außer Kraft zu setzen.