Quelle: WDR
Nach zwei Freisprüchen: Polizei-Opfer soll wieder vor Gericht
Von Frank Menke und Christina Zühlke
Zweimal wurde ein Kölner CSD-Teilnehmer von dem Vorwurf freigesprochen, Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet zu haben. Die Richter kritisierten sogar die Polizisten. Die Staatsanwaltschaft hat dennoch Revision beantragt.
Sowohl vom Amts- als auch vom Landgericht Köln wurde der 28-jährige Markus Keller (Name geändert) vom Vorwurf freigesprochen, am Rande des CSD 2016 (Christopher Street Day) Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet und sie beleidigt zu haben. Er war laut Gerichtsurteil von der Polizei selbst geschlagen und verletzt worden.
Statt nach den Schlägen einen Krankenwagen zu rufen, nahmen die Polizisten Keller (Name geändert) in Gewahrsam und ohne richterlichen Beschluss Blut ab. Mitten in der Nacht setzten sie ihn in Unterwäsche vor die Hintertür des Polizeipräsidiums. Seine Kleidung war unerklärlicherweise klatschnass.
Der um Fassung ringende Richter am Landgericht entschuldigte sich sogar bei dem Angeklagten. Er schäme sich für diesen Staat, der einen Menschen so behandele. Schon die Amtsrichterin hatte das Verhalten der Polizisten als unangemessen bezeichnet.
Die Staatsanwaltschaft Köln lässt dennoch nicht locker.
Der Staatsanwalt ist in Deutschland ein politischer Beamter und besitzt nicht die Unabhängigkeit eines Richters. Die Gefahr politischer Einflussnahme auf staatsanwaltliche Entschließungen durch das Justizministerium besteht stets.