Service

06. Juli 2021   Service

1. Infos zum Kinderfreizeitbonus / Auszahlung im August 2021


Im August wird der Kinderfreizeitsbonus zur Auszahlung gebracht. Den Kinderfreizeitbonus erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Im Einzelfall, kann daher ein Antrag für Menschen, die im Niedriglohnbereich arbeiten, und ein paar Euro aufstockende SGB II-ansprühe haben auf SGB II – Leistungen sinnvoll sein.
Hier ein Überblick aus Sicht des Bundesfamilienminsteriums: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundestag-beschliesst-kinderfreizeitbonus-182044

Der Gesetzestext: https://www.buzer.de/gesetz/14758/l.htm?n=html#y29062021 

 

SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJS

 

Die Arbeitshilfe ermöglicht einen schnellen, qualifizierten und umfassenden Überblick über die Neuerungen durch die Reform des KJSG: Alle Änderungen des SGB VIII ab Mai 2021 sind farblich hervorgehoben; wenn sie erst später in Kraft treten, sind sie besonders gekennzeichnet. Mit dieser Darstellungsweise und dem Überblick über die wesentlichen Neuerungen machen Sie sich schnell mit den Neuerungen vertraut und gestalten den Übergang vom alten ins neue Recht erfolgreich.

www.lambertus.de/sgb_viii
05. Juli 2021   Service

Infos zum Kinderfreizeitbonus / Auszahlung im August 2021


Im August wird der Kinderfreizeitsbonus zur Auszahlung gebracht. Den Kinderfreizeitbonus erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Im Einzelfall, kann daher ein Antrag für Menschen, die im Niedriglohnbereich arbeiten, und ein paar Euro aufstockende SGB II-ansprühe haben auf SGB II – Leistungen sinnvoll sein.
Hier ein Überblick aus Sicht des Bundesfamilienminsteriums: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundestag-beschliesst-kinderfreizeitbonus-182044

Der Gesetzestext: https://www.buzer.de/gesetz/14758/l.htm?n=html#y29062021 

 

SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJS

 

Die Arbeitshilfe ermöglicht einen schnellen, qualifizierten und umfassenden Überblick über die Neuerungen durch die Reform des KJSG: Alle Änderungen des SGB VIII ab Mai 2021 sind farblich hervorgehoben; wenn sie erst später in Kraft treten, sind sie besonders gekennzeichnet. Mit dieser Darstellungsweise und dem Überblick über die wesentlichen Neuerungen machen Sie sich schnell mit den Neuerungen vertraut und gestalten den Übergang vom alten ins neue Recht erfolgreich.

www.lambertus.de/sgb_viii
26. Juni 2020   Service

Vorstand des Kreisverbandes bietet E-Mail-Talk an

 

Einladung zum zweiten E-MailTalk mit Karl-Heinz Schmidt

 

Der E-Mail-Talk findet statt

 

am Dienstag,den 07.Juli von 15.00 bis 18.00 Uhr.

 

 

Laut Pressemitteilung ist Herr Schmidt unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  erreichbar..

 

Wer ein konkretes Anliegen hat und einen Rückruf von Karl-Heinz Schmidt während des genannten Zeitraums wünscht, meldet sich bitte bis

 

Montag,den 06.Juli 2020 bis 15.00 Uhr unter Angabe von Name,Thema und Rückrufnummer über die o.g. E-Mail-Adresse.

 

Vorstandsmitglied Schmidt: "Nach meinem ersten positiven  E-Mail-Talk stehe ich den Bürgerinnen und Bürgern sehr gerne wieder für Fragen und Anregungen zur Kommunal-,Landes- und Bundespolitik zur Verfügung".

 

 

 

 

 

 

 

 

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