Soziales
Sozialamt - Datenschutzverstöße gegen Leistungsberechtigte
Das Kreissozialamt Neunkirchen und der Datenschutz: schwere Datenschutzverstöße gegen Leistungsberechtigte
Diesmal geht es um ein besonders gravierendes Beispiel rechtswidriger Verwaltungspraxis – konkret beim Kreissozialamt Neunkirchen. Dort wird Menschen, die auf Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII angewiesen sind, mit vollständiger oder teilweiser Leistungsversagung gedroht, wenn sie bei der Weiterbewilligung keinen Blanko-Zugriff auf ihre Bankdaten gestatten.
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BA verabschiedet sich von der Nutzung von De-Mail-Postfächern
Nachdem T-Online seinen De-Mail-Dienst bereits im Jahr 2022 eingestellt hat, beendet nun auch United Internet GmbH – Anbieter der De-Mail-Dienste für gmx.de, 1und1.de und web.de – zum Mai 2025 den Betrieb seiner De-Mail-Angebote.
Infolgedessen hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) verfügt, dass alle De-Mail-Postfächer ab Mai 2025 geschlossen werden.
Die entsprechende Weisung der BA vom 28.03.2025 ist hier einsehbar:
???? https://t1p.de/n8mfk
KdU Karenz aus Jobcentersicht – eine fragwürdige Untersuchung des IAB
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hat am 3. April 2025 einen Bericht veröffentlicht, in dem es die einjährige Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft (KdU) untersucht – mit einem bemerkenswert vagen Fazit: „Die Bewertung dieser Regelung durch Jobcenter-Beschäftigte fällt allerdings eher verhalten aus.“
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Langzeitfolgen von COVID-19: Sozialrechtliche Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten
Die andauernden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie stellen viele Betroffene vor komplexe gesundheitliche und rechtliche Herausforderungen. Als Fachanwalt für Sozialrecht möchte ich Ihnen einen Einblick in die rechtlichen Aspekte der Langzeitfolgen von COVID-19 gewähren und Wege aufzeigen, wie Sie Ihre Rechte wahrnehmen können.
Mehr: https://t1p.de/c7xp4
PRO ASYL fordert Sommers sofortige Entlassung
„Wer an der Spitze einer der größten Asylbehörden der Welt steht und öffentlich das Fundament von Menschenrechten, Verfassungsrecht und internationalem Flüchtlingsschutz in Frage stellt, hat in diesem Amt nichts mehr verloren“.
Dr. Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, hat in einem Vortrag – scheinheilig als Privatperson deklariert – unverblümt das Asylrecht zur Disposition gestellt. Seine Aussagen sind nicht weniger als ein Frontalangriff auf das Völkerrecht, das Europarecht und das Grundrecht auf Asyl. Wer so spricht, entlarvt sich als Gegner rechtsstaatlicher Verfahren und disqualifiziert sich für jedes öffentliche Amt.