Hartz-IV
Beistand nach § 13 SGB X
Nach § 13 SGB X hat jeder das Recht mit einem Beistand seiner Wahl zu einem Termin des Job-Centers zu erscheinen. Wir kommen gern zur Unterstützung mit.
Terminvereinbarung per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der Sozialstaat BRD: Friede seiner Asche
In memoriam an
gute Tariflöhne
ein funktionierendes Sozialversicherungsprinzip
gesicherte Arbeitsplätze
glückliche Familien
* 1960 † 2000
Vor 12 Jahren wurdet ihr jäh durch die sich ausbreitende HARTZ IV-
Seuche aus dem Leben gerissen. Euer Gehen hat tiefe Wunden in unserem Wirtschaftssystem hinterlassen, die weder durch Verschlanken der Arbeitnehmerschaft geheilt wurden, noch durch Steuersenkungen für
gierige Geldsäcke.
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland
Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
Begründung:
Am 09.02.2010, 1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09, nachfolgend BVerfG-Urteil genannt, entschied das Bundesverfassungsgericht über die Gewährleistung und die Vorgehensweise bei der Bestimmung des sozio-kulturellen Existenzminimums gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes.
Zitat Leitsatz 1 BVerfG-Urteil:
1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Weiterlesen: Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
Ratgeber zum SGB II
Erste Hilfe On-line durch den Behördendschungel.
http://mittelhessen.verdi.de/sozialberatung/schlagwortverzeichnis
Hartz-IV-Hilfe
Der Kreisverband Helmstedt bietet eine kostenlose Hartz-IV-Beratung an. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen von Anträgen und begleiten Sie (gem. § 13 SGB) zum Termin mit Ihrem Sachbearbeiter.
Sie erreichen uns telefonisch ab 18.00 Uhr unter der Rufnummer: 05351/53 60 54