30. September 2013
Service
Beistand nach § 13 SGB X
Nach § 13 SGB X hat jeder das Recht mit einem Beistand seiner Wahl zu einem Termin des Job-Centers zu erscheinen. Wir kommen gern zur Unterstützung mit.
Terminvereinbarung per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!