Aktuelle Politik Helmstedt

Nie wieder Faschismus

Ausschaltung der jüdischen Bürger in Helmstedt

Angaben aus: Susanne Weihmann, Die jüdische Gemeinde in Helmstedt

Die wenigen Juden Helmstedts setzten sich Mitte der 1920er Jahre aus sechs Kaufleuten, einem Produktenhändler, drei Viehhändlern und einem Fabrikbesitzer zusammen; ihre Geschäfte befanden sich überwiegend in der Innenstadt.

Nach den ersten Boykottmaßnahmen von 1933 verließ bereits ein Teil der jüdischen Familien Helmstedt. 1935 erreichte die antisemitische Propaganda einen weiteren Höhepunkt: Sammelanzeigen „arischer“ Geschäftsleute wurden in der Lokalpresse veröffentlicht und judenfeindliche SA-Plakate in der Stadt aufgestellt. Weitere jüdische Geschäftsleute schlossen ihre Läden und zogen weg.

                   Am 12.Aug. 1935 berichtete das „Helmstedter Kreisblatt” wie folgt:

... Im Verfolg des Abwehrkampfes gegen die Dunkelmänner unserer Zeit und gegen die Wühlmäuse, welche versuchen, auf Schleichwegen ihre staatsschädigenden Ziele zu erreichen, versammelte sich am vergangenen Sonnabendabend die gesamte SS, SA, die Hitlerjugend, die deutsche Arbeitsfront mit ihren Betriebsgefolgschaften und ein großer Teil der hiesigen Einwohnerschaft zu einer Kundgebung auf dem Marktplatz. Gegen Abend waren die SA-Leute damit beschäftigt, an den Straßen, die in das Innere der Stadt führen, Plakattafeln aufzustellen, auf denen die Juden darauf aufmerksam gemacht werden, daß sie hier in Helmstedt nichts zu suchen haben und die sich gegen die Einwohner richten, die es noch für nötig halten, mit Juden geschäftlich oder gesellschaftlich in Verbindung zu stehen.

Vom Novemberpogrom von 1938 waren auch die noch in Helmstedt verbliebenen jüdischen Geschäftsleute betroffen: Schaufensterscheiben wurden eingeschlagen, Auslagen und Inventar geplündert. Helmstedter Juden wurden „in Schutzhaft“ genommen und gemeinsam mit den Juden aus Schöningen nach Braunschweig gebracht; drei Männer wurden ins KZ Buchenwald überstellt. Unmittelbar nach dem Novemberpogrom mussten die letzten hier noch verbliebenen Juden ihre Geschäfte schließen.

Der Helmstedter Bürgermeister vermeldete am 12.12.1938 dem Landrat:

Betrifft: Ausschaltung der Juden. Das ehemalige jüdische Geschäft Henschel ist bereits von der Firma Tengelmann übernommen. Die ehemaligen Geschäfte Waldbaum und Wegmann sind geschlossen u. sollen nicht mehr geöffnet werden, da die Branchen hier übersättigt sind. Weitere jüdische Geschäfte bzw. selbständige Handwerker sind hier nicht mehr vorhanden.

Im Jahre 1998 wurde im Eingangsbereich des Helmstedter Rathauses eine Gedenktafel angebracht, die namentlich an die jüdischen Opfer der NS-Herrschaft in Helmstedt erinnert.

72. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Bergen-Belsen

Sonntag, 23. April 2017, 10.00-15.00 Uhr Programm 

10.00 Uhr Kriegsgefangenenfriedhof
Kranzniederlegung auf dem Kriegsgefangenenfriedhof Bergen-Belsen
Begrüßung
Dr. Rolf Keller, Stiftung niedersächsische Gedenkstätten
Ansprache
Dr. h. c. Edelgard Bulmahn, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages,
Bundesministerin a. D.

Weiterlesen: 72. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Bergen-Belsen

Gegen das Vergessen - NS-Vergangenheit - Hannover benannte seinen Landtagsplatz um

Der NS-Vergangenheit des früheren Landesvaters wegen benannte Hannover den Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz am Landtag um in Hannah-Arendt-Platz und ehrte damit eine jüdische Philosophin.

Die kritiklose Ehrung des Landesvaters hatte damit ein Ende. Eine Diskussion über den Umgang mit seiner Person kam 2014 in Zusammenhang mit o. a. Abschlußbericht in Gang. Angesichts der Fakten stellte die Stadt Hannover die Weichen zur Umbenennung des bislang nach Kopf benannten Landtagsplatzes.

Weiterhin:

Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in der Justiz: "Der Dolch unter der Richterrobe"

Die deutsche Justiz fügte sich ein in das System institutionalisierter Rechtlosigkeit und staatlich sanktionierter Willkür


Quelle: Die Aufarbeitung der NS-Justiz in Gesellschaft, Wissenschaft und Rechtsprechung der Bundesrepublik
von Stephan Alexander Glienke


Die Justiz im Nationalsozialismus

Das „Dritte Reich“ hinterließ nicht nur unsägliches menschliches Leid, eine zerstörte politische Kultur und Städte in Trümmern. Zu den Hinterlassenschaften zählte auch ein von jeglichen rechtsstaatlichen Grundsätzen entkleidetes Recht und eine Justiz, die den zahllosen Formen der Unterdrückung, des Terrors und der „Ausmerzung“ nicht nur nichts entgegengesetzt, sondern sie selbst maßgeblich betrieben hatte. Nicht nur die Richter des Volksgerichtshofes, der Sonder- und Militärgerichte, sondern nahezu alle Bereiche der Justiz einschließlich der Zivilgerichtsbarkeit waren nur allzu bereit, ihren Beitrag zur Stützung der NS-Gewaltherrschaft zu leisten. Bereitwillig war die Mehrzahl der Richter den sogenannten Richter-Leitsätzen gefolgt, die Reichsjuristenführer Hans Frank im Januar 1936 aufgestellt hatte. Darin hatte Frank von den deutschen Richtern gefordert, sich widerspruchslos in den Dienst des NS-Staates zu stellen, die Rechtsquellen in dessen Sinne auszulegen und alle Entscheidungen und Äußerungen des „Führers“ ohne Prüfung als geltendes Recht zu akzeptieren. Es sei an den Richtern, so Frank, auf dem Boden der nationalsozialistischen Rechtsanschauung stehend „die konkret völkische Gemeinschaftsordnung zu wahren, Schädlinge auszumerzen, gemeinschaftswidriges Verhalten zu ahnden und Streit unter Gemeinschaftsgliedern zu schlichten“.[1]

Die von der Justiz mitgetragene Rechtsdoktrin des NS-Staates hat Ernst Fraenkel in seiner bis heute wegweisenden Studie Der Doppelstaat mit der Bezeichnung „Maßnahmenstaat“ auf den Begriff gebracht.[2] Dessen rechtstechnischer Kern bestand darin, sämtliche Rechtsgarantien des Einzelnen sowie aller politischen und sozialen Kräfte zur Disposition zu stellen und den Zielen der Staatsführung zu unterwerfen, die damit nach Belieben über Leben, Freiheit und Eigentum der Menschen verfügen konnte. Mit der „Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933, der sogenannten Reichstagsbrandverordnung, schaffte sich das Regime eine Grundlage, schrankenlos intervenieren zu können. Es ist in der Forschung mittlerweile unbestritten, dass die deutsche Richterschaft diesen Forderungen und den damit an sie gestellten Erwartungen weitestgehend nachkam. Sie ließ es zu, dass ihr die Rechtskontrolle über die Exekutive genommen wurde und sie setzte – oftmals im vorauseilenden Gehorsam – das Prinzip der Rassendiskriminierung um.[3] Noch vor Verabschiedung des „Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der Ehre“ im September 1935 billigten Gerichte in zahlreichen Entscheidungen, dass Standesbeamte die Eheschließung zwischen Juden und „Deutschblütigen“ verweigerten.[4] Wiederholt lehnten Zivilgerichte die Anwendung des Mieterschutzgesetzes auf jüdische Mieter ab und gestanden den Vermietern das Recht zur fristlosen Kündigung zu.

Dabei waren sich die Gerichte des offenen Rechtsbruchs voll bewusst. So führte beispielsweise das Landgericht Berlin in einer Entscheidung aus dem Jahr 1938 aus, dass mietrechtliche Fragen in Bezug auf jüdische Mieter nicht durch Auslegung des geltenden Mietschutzgesetzes gelöst werden könnten, da es sich um eine weltanschauliche Frage handle.[5] Als „Soldaten des Rechts“, wie es der Präsident des berüchtigten Volksgerichtshofes Roland Freisler ausdrückte, entwickelten Richter und Staatsanwälte ein beträchtliches Maß an Eigeninitiative und weiteten beispielsweise die gegen Juden gerichtete Gesetzgebung noch über den Wortlaut der Paragraphen aus. So wurde bei Anwendung des sogenannten „Blutschutzgesetzes“ der Begriff „Geschlechtsverkehr“ für jüdische Angeklagte auf Küsse und Umarmungen ausgeweitet und auch der Begriff des „Gewohnheitstäters“ zu Ungunsten der Angeklagten auf unzulässige Weise ausgedehnt.[6]

General Hermann Reinecke (1888–1973), der Präsident des Volksgerichtshofes Roland Freisler (1893–1945) und Oberreichsanwalt Ernst Lautz (1887–1977; v.l.n.r.) bei dem Prozess nach dem 20. Juli 1944 im August 1944. Im selben Raum des Kammergerichts Berlin fand im April 2012 das Eröffnungssymposium der vom Bundesjustizministerium beauftragten Wissenschaftlichen Kommission zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit statt.


Die deutsche Justiz fügte sich ein in das System institutionalisierter Rechtlosigkeit und staatlich sanktionierter Willkür und machte sich damit zum Instrument rechtlich ungehinderter Durchsetzung der Machtinteressen des Regimes und damit zu seinem Handlanger.[7]Wie eng Justiz und nationalsozialistischer Herrschaftsapparat miteinander verwoben waren und welche Ausmaße das justizielle Unrecht angenommen hatte, lässt bereits ein Blick auf die mindestens 35.000 Todesurteile erahnen, die in den zwölf Jahren der NS-Herrschaft von deutschen Gerichten verhängt wurden.[8] Spuren von Verweigerung und Widerstand finden sich unter den Justizjuristen – also den im staatlichen Justizdienst stehenden Juristen – nur selten.  Mehr

Hildesheim: Eine Mahnwache für den Frieden am 26.10.2016

Bomben töten – es helfen nur zivile Konfliktlösungen


„Krieg ist nicht – und ich wiederhole – Krieg ist nicht die Fortsetzung der Politik mit anderen
Mitteln‘. Im Gegenteil, er stellt ein katastrophales Versagen politischen Könnens und Vorstellungsvermögens dar.“ (Kofi Annan am 11.08.2006)


Bomben auf Aleppo, auf Mosul – sie bringen mit Gewissheit vielen Menschen den Tod – nicht
den Frieden.

Alle Regierungen sind gefordert, zivile Konfliktlösungen voranzubringen. Krieg schafft keinen
Frieden: er tötet und traumatisiert die Menschen, destabilisiert ganze Regionen und globalisiert
Konflikte. Die Bombardierungen müssen aufhören – sofort! Geld muss für soziale und ökologische Belange statt für militärische Zwecke bereitgestellt werden.

Wir rufen auf, an der Mahnwache für den Frieden

  • am Mittwoch, den 26. Oktober 2016 um 18.30 Uhr
  • in Hildesheim, Fußgängerzone vor der Jakobikirche

teilzunehmen und damit eindringlich die Regierung an verantwortliches Handeln zu erinnern.


Deutscher Gewerkschaftsbund, Kreisverband Hildesheim
Bahai-Gemeinde
Ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt
Jüdische Gemeinde Hildesheim e.V.
Katholisches Stadtdekanat Hildesheim
Türkisch-Islamische Gemeinde zu Hildesheim e. V.

Bringt gern Kerzen mit, um uns sichtbarer zu machen.

Es wäre schön, wenn sich auch Bürger aus dem Landkreis Helmstedt an dieser Aktion beteiligten.