Aktuelle Politik Helmstedt

Nie wieder Faschismus

Christsein und Sozialistsein gehen Hand in Hand

Vorwort:

Am 29. Dezember 2008 wäre der große evangelische Theologe Helmut Gollwitzer 100 Jahre alt geworden. Der im Oktober 1993 im Alter von fast 85 Jahren verstorbene Gollwitzer trat nach der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 entschieden für die "Bekennende Kirche" ein und war später unter anderem Wegbegleiter der Studentenbewegung wie der sozialen Bewegungen der 70er und 80er Jahre. Wir erinnern in der Lebenshaus-Website an ihn durch die Veröffentlichung verschiedener Predigten, Reden und Artikel.

Für Helmut Gollwitzer ergab sich aus dem Evangelium, dass er als Christ Sozialist zu sein hat. 1980 hat ihn die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg zu einer Klausurtagung über "Christentum und Sozialismus" eingeladen, um seine Position zu begründen. Nachfolgend dokumentieren wir anlässlich Gollwitzers 100. Geburtstag seine Rede, die er vor den Synodalen gehalten hat.

 

Warum ich als Christ Sozialist bin

Referat vor der 9. Württembergischen Landessynode während ihrer Klausurtagung am 29. Februar 1980 in Bad Mergentheim

Von Helmut Gollwitzer

Die 9. Württembergische Landessynode befasste sich vom 28. Februar bis 1. März 1980 auf einer Klausurtagung in Bad Mergentheim mit dem Verhältnis zwischen Kirche und Sozialismus. Den Anstoß dazu hatten die Auseinandersetzungen gegeben, die noch in der8. Landessynode über die Tübinger Studentengemeinde und deren damaligen Arbeitskreis "Christen für den Sozialismus" geführt worden waren.

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Schert Sachsen weiterhin nach rechts aus - Zentralrat der Juden verstört

Kommentar R. Engelke:

"Wer oder was "steckt dahinter", daß Sachsens Landesregierung schmutzige "Effekte" dieser Art duldet? Die Behörden  hatten Fackeln, Trommeln, Fahnen und sogar die Aufstellung eines Galgens genehmigt. Auch in der einheitlichen braun-beigen Kleidung erkannten sie keine "besondere" Wirkung. -

 

Im August letzten Jahres gab es Verletzte bei rechten Protesten in Chemnitz. Mehrere Tausend Rechtsextreme zogen durch die Innenstadt, sie durchbrachen wiederholt die Ketten der Polizisten, um Gegendemonstranten und JournalistInnen anzugreifen. Dabei flogen Flaschen und andere Gegenstände. Die Polizei zog sich mit nicht genug Einsatzkräften vor Ort aus der Affäre.

 „Die Bilder vom Neonazi-Aufmarsch der Partei ‚Der dritte Weg‘ in Plauen sind verstörend und erschreckend.

Ausgerechnet am Vorabend des jüdischen Shoa-Gedenktages marschieren in Sachsen Rechtsextreme in einer Weise, die Erinnerungen an das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte wach werden lassen.

Nicht nur für die jüdische Gemeinschaft, sondern für das demokratische Deutschland und die engagierte Zivilgesellschaft insgesamt wäre ein entschiedenes Vorgehen der sächsischen Landesregierung gegen derartige Aufmärsche wichtig gewesen.

Obwohl sich mindestens hinter die Genehmigung der Demo  mit Pyrotechnik ein großes Fragezeichen machen lässt, schweigen jene, die im Land Verantwortung für die Ordnungskräfte haben.

Wenn es die sächsische Landesregierung mit der Bekämpfung des Rechtsextremismus ernst meint, darf sie solche Demos nicht zulassen. Hier müssen alle rechtlichen Handlungsspielräume genutzt werden, um solche Bilder künftig zu verhindern.

Die jüdische Gemeinschaft erwartet von den zuständigen Behörden und der Landesregierung entschlossenes Handeln und sichtbare Konsequenzen.“

 

18. März Gedenktag für die politischen Gefangenen

Guten Tag, Genossinnen und Genossen!

Am heutigen 18. März, dem Gedenktag für die politischen Gefangenen, lasst uns alle eines unserer Grundwerte des Sozialismus, des Marxismus und des Kommunismus gedenken: Der Solidarität!

Für uns nicht eine leere Phrase, sondern ein Element, was uns vom Rest der kapitalistischen und damit der militärisch ausgerichteten Politik der anderen Parteien wohltuend unterscheidet.

Der 1923 von der kommunistischen Internationalen Roten Hilfe in Leben gerufene Tag soll an den 18.03.1871 erinnern, an dem der Aufstand der Pariser Kommune niedergeschlagen wurde und viele tausende Bürger, Studenten und Bauern inhaftiert wurden.

Ihr Verbrechen: Der Kampf gegen Unfreiheit, Unterdrückung, Ausbeutung und für Würde und Menschenrechte!!

Und so will ich euch Alle auch heute wieder einmal an das Schicksal, die Not und das Elend von 2 Völkern erinnern, stellvertretend für so viele andere Menschen, die aus politischer Berechnung, aus geostrategischen Erwägungen und um ihnen Land, Wasser und Bodenschätze zu rauben, erinnern:

Das Volk der Kurden und das palästinensische Volk!

Seit Jahrzehnten aus der Heimat vertrieben, ihrer Rechte beraubt, von den USA in Syrien als Kanonenfutter missbraucht und als Dank verraten, die Städte zu Klump gebomt und geschossen, werden die Kurden unter den Augen der Welt, ignoriert vom Papiertiger UN, vom Diktator Erdogan niedergemacht.

Man wundert sich, dass bei den hunderttausenden von Inhaftierten noch immer Folterkammern gefunden werden. Und ein paar hundert Kilometer weiter vernichtet ein parasitäres, korruptes Apartheits-Regime unter Netanjahu das Volk der Palästinenser, um ihnen ihr Land und ihr Trinkwasser zu rauben.

Eine Atommacht, alleine nicht lebensfähig, breitet sich im Westjordanland aus wie ein Krebsgeschwür, Heimat für hunderttausende Palästinenser. Den Rest sperrt man in Ghettos wie Gaza-Stadt. Ein Volk, ohne Rechte, Würde und den Bombern und Panzern einer mordenden Soldateska ausgeliefert. Der Auftrag: Vernichtung der Palästinenser!!!

Tausende Freiheitskämpfer sind inhaftiert, ihr letzter Einsatz: Hungerstreik, also das eigene Leben! Schon erstaunlich, dass man noch Platz für den wegen Vergewaltigung verurteilten ehemaligen Staatspräsidenten gefunden hat. Und doch bringen in dieser in die Steinzeit gebomten Steinwüste, welche einmal eine blühende Stadt (Gaza) und Heimat für 1,2 Millionen Palästinenser war, Mütter die Kraft auf, um ihren Kindern, die nur den Krieg und Tod kennen, die Liebe zu geben, um ein kleines Lachen auf ihre Gesichter zu zaubern.

Ihnen muss unsere Anteilnahme, unsere Solidarität gelten. Angesichts der tausenden von israelischen Kriegsverbrechen wird ihnen das nicht helfen, aber es gibt ihnen vielleicht den Mut, den sie brauchen, um weiter für eine Heimat für ihre Kinder kämpfen.

Ich hätte gerne einmal einem israelischem Piloten, bevor er seine Splitter-Bomben und Raketen auf die dichtgedrängt lebenden Menschen in Gaza abfeuert, ein Wort von Friedrich dem Großen gesagt: Durch jeden Schlag, den Du gegen einen schwächeren Gegner führst, entehrt Du Dich selber!

Aber dazu muss man Ehre besitzen!

Mit roten Grüßen aus Friesland Augustin

Die junge Bundesrepublik sah es keinesfalls als ihre Aufgabe an, Nazi-Verbrecher zur Rechenschaft zu ziehen.

Das Landgericht Braunschweig im Dritten Reich

Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 beginnt ein düsteres Kapitel der braunschweigischen Justizgeschichte. Schon im März 1933 wurde der Landgerichtsrat Dr. Felix Kopfstein in „Schutzhaft" genommen und im Mai auf der Grundlage des sog. „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 07.04.1933 entlassen; dem sozialdemokratischen Landgerichtsrat Dr. Curt Staff erging es ebenso.

Der Landgerichtspräsident Kurt Trinks wurde zum 01.07.1933 als Amtsgerichtsrat in eine Zivilprozessabteilung des Amtsgerichts Braunschweig versetzt.

Nach einer Richterversammlung im April 1933 traten viele Richter der NSDAP bei. Wer nach 1933 Richter werden wollte, musste entweder Mitglied der Partei sein oder einer ihrer Gliederungen, der SS oder SA, angehören.

Durch Berichtspflichten, Schulungen, Besprechungen, Empfehlungen und schließlich durch sog. „Richterbriefe" wurde Einfluss auf die Rechtsprechung, insbesondere die Strafjustiz genommen. Die Richterbriefe enthielten neben Urteilsbesprechungen auch Stellungnahmen zur Auslegung und Anwendung einzelner Gesetze nach nationalsozialistischem Verständnis, zeigten auf, was richtig und was falsch sei, und wirkten so unmittelbar auf die Urteilsfindung ein.

In sog. „Vorschauen" erörterten die Kammervorsitzenden mit dem Dienstvorgesetzten, dem Landgerichtspräsidenten, aber auch mit den Anklägern, anstehende Fälle, während in den „Nachschauen" die Entscheidungen der letzten Wochen rückblickend besprochen wurden.

Bereits im März 1933 war nach dem Reichstagsbrand für jeden Oberlandesgerichtsbezirk je ein Sondergericht eingerichtet worden, das Sondergericht für den Oberlandesgericht Braunschweig beim Landgericht Braunschweig.

Die Sondergerichte waren eine Art Schnellgericht in Strafsachen mit erheblichen Einschränkungen der Rechte der Angeklagten.

Sie gewannen immer mehr an Bedeutung, insbesondere in den Kriegszeiten. Seit 1938 waren sie zuständig, wenn die Staatsanwaltschaft der Auffassung war, mit „Rücksicht auf ... die Verwerflichkeit der Tat oder die in der Öffentlichkeit hervorgerufene Erregung" sei die sofortige Aburteilung geboten.

Von einem Sondergericht wurde insbesondere bestraft, wer unter Verstoß gegen die Rundfunk-Verordnung ausländische Rundfunksender abgehört hatte, wer sich in Bezug auf Staat und Partei und ihre Repräsentanten kritisch oder beleidigend geäußert und damit gegen das sog. „Heimtückegesetz" verstoßen hatte, wer zum lebenswichtigen Bedarf der Bevölkerung gehörende Gegenstände vernichtet, beiseite geschafft oder zurückgehalten und damit die Kriegswirtschaftsverordnung verletzt hatte und schließlich nach der sog. „Volksschädlings-Verordnung", wer unter Ausnutzung des Kriegszustandes eine Straftat begangen hatte; Plünderer wurden nach der gesetzlichen Vorgabe zwingend mit dem Tode bestraft. Vor dem Sondergericht Braunschweig fanden von 1933 bis 1945 mehr als 5000 Verfahren statt.

Insgesamt verhängte das Sondergericht Braunschweig 92 Todesstrafen; die Hälfte der zum Tode Verurteilten waren Ausländer, meistens Zwangsarbeiter oder Kriegsgefangene.

Durch seine jahrzehntelange juristische Aufarbeitung in der Nachkriegszeit ist vor allem das Verfahren gegen die 19-jährige Erna Wazinski bekannt geworden, der vorgeworfen worden war, nach dem schweren Bombenangriff auf die Innenstadt von Braunschweig in der Nacht zum 15.10.1944 am Folgetag aus den Trümmern ihres Wohnhauses geringwertige Gegenstände einer Nachbarin an sich genommen zu haben. Erna Wazinski wurde dafür bereits 5 Tage später am 21.10.1944, einem Sonnabend, vom Sondergericht Braunschweig, das wegen der Bombenschäden im Landgerichtsgebäude im Untersuchungsgefängnis Rennelberg tagte, wegen Plünderung zum Tode verurteilt und am 23.11.1944 im Strafgefängnis Wolfenbüttel hingerichtet. In mehreren nach dem Krieg angestrengten Wiederaufnahmeverfahren wurde das Todesurteil 1952 in eine 9-monatige Gefängnisstrafe umgewandelt und Erna Wazinski am 20.03.1991 schließlich freigesprochen.

Mit ihrer im Jahr 2000 in der Reihe „Quellen und Forschungen zur Braunschweigischen Landesgeschichte" des Braunschweigischen Geschichtsvereins erschienenen Studie „Es sei also jeder gewarnt - Das Sondergericht Braunschweig 1933 - 1945" (Band 36) haben Hans-Ulrich Ludewig und Dietrich Kuessner eine umfassende Untersuchung des Sondergerichts Braunschweig vorgelegt, die allen Interessierten in der - organisatorisch zum Oberlandesgericht gehörenden - Bibliothek im Landgericht Braunschweig unter der Signatur XIV 131 zur Verfügung steht.

 

Folge dem System, dann passt es schon ...

Quelle: Deutschlandfunk

Felix Bohr und Willi Winkler im Gespräch mit Christian Rabhansl

Cognac und Kippen schickte die junge Bundesrepublik an NS-Kriegverbrecher, die in ausländischer Haft saßen. Und in Deutschland wurde einflussreichen Nazis in einflussreiche Positionen verholfen. Ein „Braunes Netz“ nennt das einer unserer Gesprächspartner.

Als die Bundesrepublik noch jung war, ließ die neue Regierung kleine Weihnachtspakete verschicken. Darin befanden sich Cognac und Zigaretten. Beschenkt wurden damit Kriegsverbrecher. Einer von ihnen war Herbert Kappler. Unter anderem dessen Geschichte schreibt Felix Bohr in seinem Buch „Die Kriegsverbrecherlobby“. 

Während des Zweiten Weltkriegs leitete Kappler den Sicherheitsdienst und die NS-Polizei in Rom. In Italien organisierte auch Kappler den Holocaust. Er ließ das Römer Ghetto räumen und im März 1944 ließ er 335 italienische Zivilisten hinrichten per Genickschuss. Kappler schoss als einer der ersten. Bohr sagt: „Das Massaker war besonders grausam, weil sich die Täter betranken und ungenau zielten.“

Dennoch überwies der Staat Kappler, der in italienischer Haft saß, ein monatliches Taschengeld und zahlte ihm statt einem Anwalt drei Verteidiger. „Der Fall ist bezeichnend“, sagt Bohr. Denn wie Kappler sei vielen NS-Kriegsverbrechern geholfen worden – und diese Hilfe überdauerte viele geschichtliche Zäsuren. Darunter der Eichmann-Prozess und das Jahr 1968.

Mitlaufen lohnte sich im Dritten Reich und danach

Während der Staat versuchte, NS-Verbrecher in der Auslandshaft zu helfen, beförderte er ehemalige Nazis. Einer von ihnen war der Jurist Hans Globke, der 1936 den ersten Kommentar zu den Nürnberger Rassegesetzen verfasst hatte. Dieser hatte viel Einfluss darauf, wie die Gesetze ausgelegt wurden. Dennoch beförderte Kanzler Konrad Adenauer ihn zu seinem Kanzleramtschef. Über den Fall Globke und ähnliche hat Willi Winkler ein Buch geschrieben, „Das braune Netz“.

„Globke ist der Beweis dafür, dass sich mitlaufen lohnt sowohl im Dritten Reich wie danach“, sagt Winkler. „Man muss einfach dem System folgen, was das System vorgibt, und dann läuft das schon.“ Adenauer, der zwar kein Nazi aber auch kein Demokrat gewesen sei, habe Globkes Anstellung stets damit begründet, dass er sich unvermeidlich auf das Personal von früher stützen müsste. Insbesondere bei Juristen: „Es gibt keine andere Berufsgruppe, die ähnlich schuldig geworden wäre wie die Juristen. Es ist nie einziger Jurist aus dem Dritten Reich verurteilt worden für das, was er angestellt hat.“

Dass frühere Nazis im Bundestag arbeiteten, in Gerichten urteilten, Konzerne leiteten oder an Unis dozierten, habe Deutschland zu einem wirtschaftlichen Erfolg geführt, schreibt Winkler. „In den 30er-Jahren war der Volksgemeinschaft eine Modernisierung Deutschlands versprochen worden und persönlicher Erfolg, ein eigenes Auto, Urlaubsfahrten, ein eigenes Haus.“ Doch dann kam der Krieg. Diese ganzen Versprechen seien dann in den Fünfzigerjahren erfüllt worden. Man habe in den Urlaub nach Italien fahren können oder ein Haus bauen. Unter einer Bedingung, sagt Winkler: „Wenn man arbeitet, wenn man nach vorne schaut, wenn man nicht zurück schaut.“