14. September 2017   Themen

Große Gebiete der Nordküste Kubas zerstört

Hurrikan „Irma“ hat große Gebiete an der Nordküste Kubas zerstört. Windstärken bis zu 250 km/h, starker Regen und meterhohe Wellen haben Wohnungen zerstört, Infrastruktur beschädigt und Ernten vernichtet. Man sieht die Bilder im Internet, liest die Meldungen in der Presse – aber was solch ein Hurrikan tatsächlich für die Menschen in den betroffenen Regionen bedeutet, ist für uns nur schwer vorstellbar.

 

Die Aufräumarbeiten und die Instandsetzung der Versorgungsnetze haben begonnen. Nähere Informationen dazu gibt es hier. Dennoch sind die Schäden immens.

 

Das Netzwerk Cuba e.V., der Dachverband der Kuba-Solidarität in der Bundesrepublik Deutschland, hat zur gemeinsamen Hilfe für das sozialistische Kuba aufgerufen. Für den Wiederaufbau und die schnelle Beseitigung der Hurrikanschäden benötigt Kuba dringend finanzielle Spenden, um Baumaterial, Baugerät, Werkzeug und andere notwendige Dinge zu kaufen.

 

Das Netzwerk Cuba e.V. ruft die Kubafreund*innen in Deutschland, alle Bürger*innen, die Sozialverbände und Kirchen, sowie die Bundesregierung auf, großzügig für Kuba zu spenden. Die AG Cuba Sí unterstützt diesen Aufruf.

 

Das Netzwerk Cuba e.V. wird diese Spenden an die zuständigen Institutionen für den Katastrophenschutz nach Kuba überweisen. Hier der Link zum Spendenaufruf.

 

Spendenkonto: Netzwerk Cuba e.V., Berlin

 

IBAN: DE58 1001 0010 0032 3331 00
BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck: „Spende Hurrican Irma“

 

 

Wichtiger Hinweis für die Spender*innen von Cuba Sí: Unsere AG unterstützt den Spendenaufruf des Netzwerk Cuba e.V. Als Arbeitsgemeinschaft der Partei DIE LINKE ist es uns laut Parteiengesetz nicht gestattet, direkte Katastrophenhilfe zu leisten.

Auf das Spendenkonto von Cuba Sí dürfen nur Spenden eingezahlt werden, die mit dem Verwendungszweck „Milch für Kubas Kinder“ sowie „Kuba muss überleben“ gekennzeichnet sind und für unsere Projektarbeit und unsere politische Arbeit bestimmt sind.

Als Partei darf DIE LINKE Spenden, die als Hilfe für Naturkatastrophen ausgewiesen sind, nicht annehmen und muss sie zurücküberweisen.

 

 

 

 

 

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