15. August 2019   Themen

Trump-Führung bedroht auch deutsche Unternehmen auf Kuba - die schwarz/rote Bundesregierung schweigt im Sinne der USA

Beitrag: Von Heike Hänsel, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Die völkerrechtswidrige Blockadepolitik der USA gegen das sozialistische Kuba wird am heutigen Donnerstag noch einmal verschärft – und betrifft damit verstärkt auch deutsche Unternehmen. Mit Inkrafttreten des dritten Teils des Helms-Burton-Blockadegesetzes können erstmals auch ausländische Unternehmen in den USA auf Schadensersatz verklagt werden, wenn sie in Kuba gut 60 Jahre nach der Revolution von verstaatlichten Gütern profitieren. Während sich die EU schon vor Wochen entschieden gegenüber dieser neuen Bedrohung für europäische Unternehmen in Kuba ausgesprochen hat, ist von der Bundesregierung wieder einmal nichts zu hören. Und das, obwohl die EU und Kuba erst 2016 ein bilaterales Abkommen unterzeichnet haben und Deutschland ein Kontaktbüro für Unternehmen in Havanna unterhält.

Kuba droht indes eine weitere Verschärfung des Wirtschaftskriegs der USA und eine Klagewelle, die schwerwiegende Folgen für das Land haben könnte.

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump macht nun allem Anschein nach ernst: Nachdem man gegenüber Venezuela bereits eine militärische Intervention in Erwägung zieht und aufgrund der engen wirtschaftlichen Beziehungen durch einen dortigen Regime-Change auch Kuba entscheidend treffen will, haben die USA nun auch den seit 1996 in der Schublade liegenden dritten Teil des Helms-Burton-Acts wieder hervorgeholt. Dessen offizieller Titel lautet: „Gesetz für die kubanische demokratische Freiheit und Solidarität“. So benannt durch die USA.

Durch die heutige vollständige Aktivierung des Gesetzes wird es allen Personen und Unternehmen aus Drittstaaten ermöglicht, in den USA gegen Enteignungen zu klagen, die im Zuge der Kubanischen Revolution von 1959 stattgefunden haben. Unbeachtet bleiben dabei die Gründe für diese Maßnahmen, unter anderem eine extrem einseitige Verteilung von Land vor der Revolution. Diese Ungleichheit und die daraus folgende Repression waren Hauptgründe für den politischen Umsturz. Tabak- und Zuckerrohrfelder sowie Schlüsselindustrien waren größtenteils genauso in US-amerikanischen Händen wie wichtige Immobilien.

Auch die EU hat erkannt, dass diese neuen Maßnahmen der US-Regierung nicht nur kubanischen Interessen, sondern ebenso den Interessen der EU-Mitgliedsländer und europäischen Unternehmen erheblichen Schaden zufügen könnten. Eindeutig jedenfalls waren die Aussagen der EU-Außenbeauftragten Federica Mogherini und der Handelskommissarin Cecilia Malmström: Man werde die USA gegebenenfalls bei der Welthandelsorganisation WTO verklagen. Von der Bundesregierung aber hörte man dazu nichts. Das ist beschämend, aber nicht neu.

Bereits vor drei Jahren hat die Bundesregierung auf unsere Anfragen zu der Durchsetzung der Blockade gegenüber Kuba im Rechtsraum der EU ihr schweigendes Tolerieren offenbart. Damals waren die US-Firma eBay und deren Tochterfirma Paypal gegen deutsche Händler vorgegangen, sofern sie auch nur im Verdacht standen, mit kubanischen Produkten zu handeln. Auch wenn rund zwei Dutzend Firmen von dieser indirekten Durchsetzung der US-Blockade gegen Kuba in der EU betroffen waren, die Dunkelziffer ist wohl weitaus höher, hat die Bundesregierung nichts dagegen unternommen. Und auch jetzt herrscht im Auswärtigen Amt Schweigen. Dies kommt jedoch leider nicht mehr überraschend. Schon im Fall von Venezuela folgt die Bundesregierung der aggressiven US-Politik trotz massiver Kritik ungebrochen.

Die Verschärfung der US-amerikanischen Kuba-Politik reiht sich in die Reaktivierung der Monroe-Doktrin von 1823 mit ihrem Leitspruch „Amerika den Amerikanern“ ein. Lateinamerika soll wieder der Hinterhof Washingtons werden, der er einmal war. Dafür müssen die ungeliebten Regierungen von Kuba, Venezuela und Nicaragua natürlich aus dem Weg geräumt werden. Nachdem man in Venezuela zuletzt trotz massiver Unterstützung für den Putsch-Versuch und die vorhergehende Destabilisierung bisher nicht weitergekommen ist und somit vorerst auch Kuba keinen schweren wirtschaftlichen Schlag versetzen konnte, bedienen sich die USA nun Maßnahmen, die seit über 20 Jahre in einer Schublade in Washington gelegen haben – gerade, um einen handfesten Konflikt mit der EU zu vermeiden.

Die Folgen für Kuba und seine Bevölkerung sind zwar noch nicht in Gänze absehbar, auch weil noch nicht klar ist, inwiefern und welchem Umfang von dem nun ermöglichten Klagerecht Gebrauch gemacht werden wird. Der Nachweis, ob ein Investor mit verstaatlichten Liegenschaften oder Gütern in Kontakt kommt, wird mitunter schwer zu erbringen sein. Doch gerade dieses unkalkulierbare Risiko kann dazu beitragen, dass wichtige Investitionen aus dem Ausland einbrechen oder gar ganz ausbleiben. Damit sind die jüngsten Kooperationsabkommen zwischen Deutschland, der EU und Kuba gefährdet. Dass die Bundesregierung dies zu akzeptieren scheint, ist Ausdruck der US-hörigen und blassen Außenpolitik des SPD-Ministers Heiko Maas.

 

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