Gerichtsgutachten stoppt vorerst die Abholzung des Hambacher Forsts
Beitrag: Roswitha Engelke
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Rodung des Hambacher Forstes vorerst gestoppt.
Damit hat ein Eilantrag des Umweltverbandes BUND Erfolg, mit dem dieser die Verletzung europäischen Umweltrechts beklagte.
Auch das Verbot der Großdemonstration am Samstag wurde am Freitagnachmittag aufgehoben, in dem Fall durch das Verwaltungsgericht Aachen.
Der Umweltverband BUND hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, das klar belegt, dass der Hambacher Wald alle Kriterien erfüllt, um als europäisches Schutzgebiet gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen werden zu müssen.
Dies aber hatte die Landesregierung unterlassen, um den Braunkohleabbau zu ermöglichen. Die Räumung wurde mit aller Macht durchgezogen, gegen alle Widerstände. Seit heute stellt sich die Frage: Warum bloß?