Presseinformation des Landkreises: Illegale Ablagerung von Wellasbest im Lappwald
Illegale Ablagerung von Wellasbestzementplatten in großem Ausmaß im
Lappwald und wichtiger Hinweis zu „Haustürgeschäften“ für Asbest-Arbeiten
Am Freitag, den 13.09.2019, wurde von der Niedersächsischen Landesforst,
Revierförsterei Bahrdorf, im Lappwald zwischen Querenhorst und Rottorf am Klei an
zwei Stellen die illegale Entsorgung von jeweils ca. 75 Quadratmetern
Wellasbestzementplatten mit einem geschätzten Gewicht von je 1,5 t entdeckt.
Von der Revierförsterei Mariental wurde nahezu zeitgleich Wellasbestzement am
ehemaligen Kolonnenweg auf halber Strecke zwischen dem Brunnental und Walbeck
auf dem Gebiet des Bördekreises aufgefunden. Hierbei handelt es sich um ca. 25 bis
30 weitere Platten.
Bereits am 05.09.2019 wurde bei der Polizei Königslutter eine illegale
Wellasbestzemententsorgung südlich des Autobahnparkplatzes Uhry angezeigt.
Die notwendige Entsorgung des Asbestzementes bei Querenhorst und bei Uhry wird
zusätzlich zu dem hohen Personalaufwand des Landkreises ca. 2.000,00 EUR
zunächst zu Lasten der Allgemeinheit kosten.
Die recht gut gestapelte Art der Ablage spricht für Anlieferungen mit illegalgewerblichem Hintergrund.
Da der oder die Täter eine schwerwiegende Umweltstraftat begangen haben, bittet der
Landkreis Helmstedt um Hinweise zur Täterermittlung.
- Wer kann Angaben zu den möglichen Tätern machen?
- Wer hat ein größeres Transportfahrzeug (größerer Kastenwagen, evtl. auch
überladener PKW mit großem Anhänger) in dem o.g. Waldstück bzw. auf den
Feldwegen in der Nähe des Autobahnparkplatzes gesehen?
- Wo wurden in den vergangenen Wochen in der jeweils näheren Umgebung
Dächer, Garagen, Stallungen abgedeckt, die mit Wellasbestplatten gedeckt
waren?
Landkreis Helmstedt
Presseinformation
Ihre Hinweise nehmen die örtlichen Polizeidienststellen und der Geschäftsbereich
Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz unter der Telefonnummer 05351 / 121 –
2518 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
entgegen.
Die, wenn gewünscht, vertrauliche Behandlung entsprechender Hinweise wird
zugesichert.
Aufgrund eines Hinweises beim Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig wurde mit
Hinzuziehung des Landkreises Helmstedt Anfang September im Gebiet der Gemeinde
Bahrdorf eine Baustelle in Anwesenheit eines Arbeitstrupps auf einem
Privatgrundstück stillgelegt, da dieser dort illegale Asbestzementarbeiten ausgeführt
hat. Die Polizei hat ebenfalls vor Ort die Ermittlungen aufgenommen. Neben dem
Firmeninhaber und den Mitarbeitern des Arbeitstrupps sieht sich nun auch die
Grundstückseigentümerin als Auftraggeberin mit einem empfindlichen Strafverfahren
konfrontiert.
Der Landkreis Helmstedt warnt gerade auch vor dem Hintergrund der illegalen
Entsorgungen ausdrücklich vor Haustürgeschäften oder ähnlichen, angeblich
günstigen Gelegenheiten zu Arbeiten an asbesthaltigen Gebäudeteilen
(Wellasbestzement, Fassadenplatten). Indiz für illegale Tätigkeiten können fehlende
Firmenangaben, der fehlende schriftliche Vertrag oder die Barzahlung sein.
Arbeiten an und die Entsorgung von asbesthaltigem Material unterliegen besonderen
Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen nach den technischen Regeln für
Gefahrstoffe. Die Nichtbeachtung führt regelmäßig zu einem Strafverfahren und in
nahezu allen angezeigten Fällen zu einer empfindlichen Geldstrafe.
Daher bittet der Landkreis Helmstedt, ausschließlich Fachfirmen, die einen
entsprechenden Sach- und Fachkundenachweis zum Umgang mit asbesthaltigen
Materialien besitzen, zu bemühen und diese nachweisbar mit der Entsorgung der
Asbestzementabfälle zu beauftragen.
Auskünfte zum Umgang und zur Entsorgung hierzu erteilen die Abfallberatung unter
05351 / 121 -2517 und die Abfalltechnik unter 05351 / 121 - 2421. Speziell zu
Abrissarbeiten berät Sie auch die Bauaufsicht unter 05351 / 121 – 2202. Übersichten
über zugelassene Betriebe für Asbestarbeiten führt das Gewerbeaufsichtsamt
Braunschweig 0531 / 35476