EU-Kommission: Hersteller müssen Geräte reparierbar halten
Umweltschutz kontra Müllberge
Quelle: Golem.de
Defekte Geräte sollen künftig nicht mehr so schnell Elektroschrott werden. Die EU-Kommission verpflichtet Hersteller von Haushaltsgeräten ab 2021 zur Reparierbarkeit. Die Geräte sollen langlebiger werden, eine geplante Obsoleszenz damit unterlaufen werden.
Die jetzt beschlossenen zehn Durchführungsverordnungen zum Ökodesign beziehen sich auf elektronische Displays einschließlich Fernsehgeräte, externe Netzteile und Leistungstransformationen, Leuchten, Elektromotoren, Kühlgeräte, Spülmaschinen und Waschmaschinen. Sie gelten für alle Geräte, die in der Europäischen Union auf den Markt kommen.
Die Hersteller müssen für diese Geräte künftig Ersatzteile mehrere Jahre vorhalten. Für neu gekaufte Produkte gilt dies nach Anschaffung mindestens für sieben Jahre, bei Waschmaschinen, Trocknern und Spülmaschinen sind es sogar zehn Jahre. Die Ersatzteile müssen innerhalb von 15 Tagen an Fachbetriebe geliefert werden. Dabei muss der Austausch mit allgemein erhältlichen Werkzeugen vorgenommen werden können, ohne dass das Gerät beschädigt wird.
Für Waschmaschinen und Geschirrspüler verlangt die Kommission, das Wasser bei jedem Waschgang maximal zu nutzen. Anforderungen gibt es auch an die Wascheffizienz und die Spülwirkung, damit sich der geringere Wasserverbrauch nicht nachteilig auswirkt. Die Geräte müssen zudem recyclingfähig sein.
Klimaschutz durch Reparaturen
Ein Bericht des Europäischen Netzwerks von Umweltorganisationen EEB (PDF) stellte fest: Wenn die Lebensdauer von Smartphones, Staubsaugern, Laptops und Waschmaschinen nur um jeweils ein Jahr verlängert würde, könnten in der EU jährlich 4 Millionen Tonnen CO2 vermieden werden. Das entspreche dem CO2-Ausstoß von 2 Millionen Autos im Jahr. Die EBB betont, dass jede Verlängerung der üblichen Lebenszeit beim Einsparen von CO2 hilft, selbst wenn man neueren Geräten eine bessere Energieeffizienz unterstellt.