Skandalöse Informationspolitik des Nds Umweltministeriums
Das Niedersächsische Umweltministerium hatte die Landkreise angewiesen, die begründete Stellungnahme der EU (siehe Link) vertraulich zu behandeln. Sie wurde deshalb an die politischen Mandatsträger nicht weitergeleitet, deren Aufgabe es u.a. ist, rechtskonforme Naturschutzverordnungen zu beschließen.
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT:
Vertragsverletzung Nr. 2014/2262 - durch die "Ständige Vertretung Deutschlands" bei der Europäischen Union:
gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gerichtet an die Bundesrepublik Deutschland wegen
Nichtumsetzung der Artikel 4 Absatz 4 und 6 der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (im Folgenden „Richtlinie 92/43/EWG“ oder „Habitat-Richtlinie“)
Link zu der mit GRÜNDEN VERSEHENEN STELLUNGNAHME der EU