24. Dezember 2023   Themen

Anklage gegen den Corona-Maßnahmenkritiker Reiner Füllmich – erste Reaktionen der Verteidigung

Frage: Dient der Rechtsstaat seit der Zeitenwende eventuell nur noch zu Rechtfertigung verfehlter Regierungspolitik?


Quelle RTDeutsch

Seit seiner – offenkundig unfreiwilligen – Überstellung aus Mexiko Anfang Oktober 2023 und der umgehenden Festnahme am Frankfurter Flughafen befindet sich der Rechtsanwalt und Mitbegründer des sogenannten Corona-Ausschusses in Untersuchungshaft in der JVA Rosdorf bei Göttingen (RT DE berichtete).

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte Mitte November Anklage erhoben, wie der NDR kürzlich meldete. Angeblich habe der prominente Anwalt rund eine Million Euro unterschlagen. Wie es heißt, werfe die Anklage dem 65-jährigen promovierten Juristen vor, Spendengelder, die für die von ihm mitgegründete "Stiftung Corona-Ausschuss" gedacht waren, auf seine eigenen Konten geleitet zu haben. Diese Mittel habe Füllmich für private Zwecke verwendet, meint die Staatsanwaltschaft, etwa für die Umgestaltung seines Gartens. Die Rede ist von 375.000 Euro, die der Anwalt auf das Konto seiner Kanzlei überwiesen haben soll. Darüber hinaus habe er einmal 200.000 Euro und dann weitere 500.000 Euro auf sein Privatkonto transferiert. Gegenwärtig stehe noch nicht fest, wann der Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Göttingen beginnen werde.

Die Verteidigung Füllmichs hat nun am 22. Dezember mit einer offiziellen Presseerklärung, die auf dem Telegram-Kanal von Reiner Füllmich veröffentlicht wurde, geantwortet. Die Verteidiger stellen fest, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben habe, ohne der Verteidigung zuvor Einsicht in alle Bände der Ermittlungsakte oder Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewähren.

Auch sei der Beschuldigte nicht nach § 163a StPO vor Anklageerhebung vernommen worden. Außerdem seien Zeugen, die überwiegend in der Anklageschrift benannt wurden, nicht vernommen worden.

Was die Summe von 700.000 Euro angehe, die bereits Gegenstand des Haftbefehls war, so habe auch die Rechtsanwältin Viviane Fischer, eine der vier Gesellschafter, entsprechende Darlehensverträge mit unterzeichnet.

Ferner würde die Staatsanwaltschaft irrigerweise annehmen, dass diese Darlehensgeschäfte "unzulässige Insichgeschäfte" darstellten. Doch gemäß dem Gründungsprotokoll seien alle Gesellschafter zu "Geschäftsführern mit Alleinvertretungsbefugnis bestellt" worden, weshalb Viviane Fischer die beiden Darlehensverträge ohne die anderen Geschäftsführer habe unterzeichnen können.

Die Verteidigung betont, dass man zum damaligen Zeitpunkt durch Gerüchte über mögliche Kontenpfändungen – etwa beim Verein MWGFD – beunruhigt gewesen sei. Tatsächlich war es zu Kontenpfändungen beispielsweise bei Ärzten und Naturwissenschaftlern wie Professor Dr. Stefan Hockertz gekommen. Andere Kritiker der Corona-Maßnahmen seien ebenfalls in Untersuchungshaft gekommen, wofür Michael Ballweg nur das prominenteste Beispiel abgebe.

Aus diesen Gründen habe man beschlossen, die Spendengelder in "nachhaltigen Wertspeichern" wie Gold oder Immobilien anzulegen. Für etwa eine Million Euro habe man in Gold investiert, was "bis heute gesichert bei der Firma Degussa aufbewahrt" werde. Für die Darlehenssumme in Höhe von 700.000 Euro sei als "Gegenwert die Immobilie von Reiner Füllmich vorgesehen" gewesen.

Weiter geht die Verteidigung auf die Einzelheiten des Hausverkaufs ein. So habe die Neugestaltung des Gartens lediglich der Wertsteigerung der Immobilie und "damit der Erzielung eines höheren Kaufpreises direkt" gedient. Unklarheiten bestehen offenbar hinsichtlich der Abwicklung des Verkaufs sowie der nach Ansicht der Verteidigung rechtswidrigen Eintragung einer Grundschuld und der Auszahlung eines Betrages von gut 1,1 Millionen Euro an den Rechtsanwalt Marcel Templin, der Anzeige gegen Füllmich erstattet hatte. Dieses "Geschehen" müsse auch von der Staatsanwaltschaft aufgeklärt werden.

chließlich stellt die Verteidigung klar, dass die monatlichen Auszahlungen des Corona-Auschusses in Höhe von 25.000 Euro "zuzüglich Mehrwertsteuer" an die Kanzlei von Reiner Füllmich von Januar 2021 bis Juli 2022 zur Deckung der Lohn- und Gehaltszahlungen sowie der Sozialversicherungsbeiträge der Kanzleimitarbeiter verwendet wurden, die mit der Arbeit des Corona-Ausschusses befasst waren. Diese seien über zwei Jahre damit beschäftigt gewesen, Anfragen an den Corona-Ausschuss, über "300.000 Emails", dazu tausende Briefe zu beantworten und tausende Telefonate zu führen. Aus diesen Gründen seien auch Kosten für "neue IT" angefallen. Denn in Berlin, dem eigentlichen Sitz des Corona-Ausschusses, sei diese für den "Fortbestand des Ausschusses zwingend notwendige Arbeit" nicht geleistet worden.

Zudem sei die Kommunikation mit Unterstützern, Interviewpartnern, Wissenschaftlern und anderen Experten, die der Ausschuss in seinen wöchentlichen Sitzungen anhören wollte, aber auch die "Erstberatung von Hilfesuchenden" über die Göttinger Kanzlei gelaufen. Daher seien die von den Mitarbeitern aus Füllmichs Kanzlei erbrachten Leistungen durch den Gesellschaftszweck des Ausschusses gedeckt. "Ungewöhnlich" sei außerdem, dass die Staatsanwaltschaft die von der Verteidigung benannten Zeugen zu diesen Tatbeständen vor der Anklageerhebung nicht vernommen habe.

 

Der bereits erwähnte Telegram-Kanal Füllmichs verlinkte zu einem YouTube-Video, das die Stellungnahme von Rechtsanwalt Ralf Ludwig zu dem Vorgang zitiert. So habe Ludwig bemängelt, dass die Göttinger Staatsanwaltschaft die komplizierten zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern des Corona-Ausschusses mit dem Strafrecht zu "klären" versuche. Aus rechtsstaatlichen Gründen erscheine es als "bedenklich",

dass die Staatsanwaltschaft "somit die quasi zivilrechtliche Zuordnung der eingesammelten Gelder bereits als abgeschlossen betrachtet, ohne dem Beschuldigten die ihm zustehende zivilrechtliche Instanz zu gewähren."

Rechtsanwalt Ludwig geht in seiner Stellungnahme davon aus, dass das Landgericht die Anklage nicht zulassen und die Anzeigeerstatter dazu auffordern werde, "innerhalb einer kurzen Frist eine Zivilklage zu erheben."

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