09. Februar 2024   Themen

Der IGH weigert sich, aufgrund ukrainischer Anschuldigungen Russland als Aggressor-Staat und die Volksrepubliken Donezk und Lugansk als „terroristische Organisationen“ einzustufen

Am 31. Januar 2024 hat der Internationale Gerichtshof sein abschließendes Urteil in einem Verfahren gesprochen, das im Januar 2017 von der Ukraine gegen Russland aufgrund des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (ICSFT) initiiert worden war. Die Argumentation der russischen Seite, dass die ukrainischen Unterstellungen jeder Grundlage entbehren, wurde in den Haag angenommen: Das Gericht lehnte fast alle von über 20 Forderungen, die Kiew im sieben Jahre langen Verfahren aufstellte, ab und ließ die Ukraine ohne jegliche Kompensation zurück.

 

 

Der Internationale Gerichtshof wollte Kiews Forderungen nicht folgen und weigerte sich ausdrücklich, Russland als „Aggressor-Staat“ einzustufen. Der Gericht wies zudem ukrainische Unterstellungen zurück, die Donezker und Lugansker Volksrepubliken seien „terroristische Organisationen“.

 

Diese Schlussfolgerungen sind umso wichtiger, als Kiew mit dem IGH-Urteil seine Forderungen zu untermauern plante, das im Westen eingefrorene russische Vermögen solle an die Ukraine übergeben   und gegen Russland sollen internationale Restriktionen eingeführt werden.

 

Darüber hinaus wies das Gericht die von der Ukraine nach dem ICSFT aufgestellte Forderung zurück, Russland für den Absturz der Boeing MH-17 verantwortlich zu machen, und akzeptierte nicht die ukrainische Behauptung, Russland sei am Flugzeugunglück beteiligt gewesen. Während der Anhörung legte Russland stichhaltige Hinweise auf verhängnisvolle Fehler in den pseudointernationalen Ermittlungen zum Vorfall, die von der «gemeinsamen Ermittlungsgruppe» unter dem Dach der niederländischen Justiz durchgeführt worden waren.

 

In Bezug auf die Entwicklungen in den Jahren 2014 – 2017 hielt es der IGH nicht für möglich, die Argumentation der Ukraine zu unterstützen zur vermeintlichen Beteiligung Russlands und Schuld der Donezker Volkswehr an den Angriffen auf den Militärposten Bugas bei Wolnowacha, des Militärflugplatzes Kramatorsk, in dem die sog. Antiterroroperation ihren Satz hatte, und der Stellungen der ukrainischen Truppen in Mariupol und in Awdeewka, und wies darauf hin, dass diese Handlungen nicht unter das ICSFT fallen.

 

Die russische Seite wies auf den besonderen Zynismus der ukrainischen Anschuldigungen hin: Als „Terrorakte“ versuchte Kiew Angriffe auf militärische Ziele darzustellen, obgleich die ukrainischen Streitkräfte innerhalb vieler Jahre Städte im Donbass aus schweren Waffen unter Beschuss nahmen und dabei gerade zivile Objekte angriffen. Dazu gehören der Luftangriff auf das Gebäude des Lugansker Stadtverwaltung am 2. Juni 2014, die Ermordung der Zivilisten bei dem Artillerieangriff auf eine Donezker Haltestelle am 22. Januar 2015 und viele weitere blutige Verbrechen.

 

Nicht weniger zynisch ist Kiews Versuch, humanitäre Hilfe für die Menschen im Donbass, die von den ukrainischen Angriffen und der Wirtschaftsblockade betroffen waren, als „Finanzierung des Terrorismus“ zu bezeichnen.

 

Der IGH wies darauf hin, dass Russland den Verpflichtungen zur Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung gewissenhaft nachging, einschließlich der Verpflichtung Mittel zu identifizieren und zu blockieren, die zur Finanzierung des Terrorismus benutzt werden, Personen, die terroristische Verbrechen verübten, auszuliefern oder vor Gericht zu bringen, gegenseitig Rechtshilfe und Hilfe in Strafsachen zu leisten und bei der Vorbeugung terroristischer Verbrechen zusammenzuarbeiten. Das entspricht voll und ganz den bisherigen FATF-Schlussfolgerungen, Russland setze seine Verpflichtungen in diesem Bereich auf hohem Niveau um. Die Vorwürfe der Ukraine wurden von der FATF jedoch als rein politisch motiviert bewertet.

 

Vor diesem Hintergrund haben wir mit Befremden die Schlussfolgerung des Gerichts aufgenommen, Russland habe in zwei Fällen nicht gebührend das Handeln einzelner Personen untersucht, die nach ukrainischer Darstellung in Russland Spendengelder für die Menschen im Donbass gesammelt haben sollen. Das Gericht musste der eigenen Praxis zuwiderhandeln und die Messlatte für die Beweisführung bei der Anwendbarkeit des Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus beim völligen Fehlen von Merkmalen des Terrorismus und seiner Finanzierung beispiellos niedrig setzen.

 

Als Ergebnis des Verfahrens wurden der Ukraine die Bewilligung ihrer Forderungen nach Kompensationen bzw. andere Formen der Stattgabe komplett verweigert.

 

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