09. April 2018   Themen

Artikel 5 des Grundgesetz zum Thema "Garantie der Meinungs- und Informationsfreiheit"

 

Was war passiert? Am 29. April 2014 kritisierten die Kabarettisten Max Uthoff und Claus von Wagner in der ZDF-Sendung "Die Anstalt" die Verbindungen deutscher Journalisten zu transatlantischen Lobbyverbänden.

Die Sendung "Die Anstalt" hatte zwei ZEIT-Journalisten Interessenkonflikte vorgeworfen. Diese klagten – und unterlagen nun vor dem Bundesgerichtshof.

Der Bundesgerichtshof hat die Klage zweier ZEIT-Journalisten gegen die ZDF-Sendung Die Anstalt abgewiesen. Es ging um die Frage, wie exakt sich Kabarettisten bei zugespitzter Kritik an die Fakten halten müssen. Der Streit dreht sich um einen Beitrag der Satiresendung aus dem April 2014, in dem es um die Unabhängigkeit journalistischer Berichterstattung in Fragen der Sicherheitspolitik ging.
 
Bei einem satirischen Fernsehbeitrag ist in den Blick zu nehmen, welche Botschaft bei einem unvoreingenommenen und verständigen Zuschauer angesichts der Vielzahl der auf einen Moment konzentrierten Eindrücke ankommt. Dies zugrunde gelegt lässt sich dem Sendebeitrag im Wesentlichen nur die Aussage entnehmen, es bestünden Verbindungen zwischen den Klägern und in der Sendung genannten Organisationen. Diese Aussage ist zutreffend.
 
Der BGH entschied: Die Angaben zu den Interessenkonflikten wegen unstreitiger Mitgliedschaften in Lobbyorganisationen stimmen grundsätzlich. Dass eine Schautafel dazu fehlerhaft gewesen sei, spiele in einer satirischen Sendung keine entscheidende Rolle.
 

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