14. Juli 2018   Themen

Was kennzeichnet einen Polizeistaat?

Polizeistaat ist eine kritische Bezeichnung für einen Staat, dessen Organe nicht rechtlich gebunden handeln und die sich im Gegensatz zu heutigen rechts- und verfassungsstaatlichen Vorstellungen wegen einer mangelhaften Gewaltenteilung nicht effektiv gegenseitig kontrollieren. Charakteristisch sind eine starke Stellung der Polizei und anderer staatlicher Sicherheitsdienste (wie die Geheimpolizei) sowie eine repressive Reglementierung des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens. Wegen fehlender Unabhängigkeit der Rechtsprechung sind die Staatsbürger gegen willkürliche und unrechtmäßige Maßnahmen nur unzureichend geschützt, ihre unverletzlichen Grundrechte sind nicht gewährleistet. Totalitäre Staaten sind in der Regel auch Polizeistaaten.

Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei
(Polizeiaufgabengesetz – PAG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1990
(GVBl. S. 397)
BayRS 2012-1-1-I

Vollzitat nach RedR: Polizeiaufgabengesetz (PAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1990 (GVBl. S. 397, BayRS 2012-1-1-I), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 18. Mai 2018 (GVBl. S. 301, 434) geändert worden ist.
 

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