09. August 2018   Themen

Verfassungsschutzchef Maaßen forderte von der Bundesregierung gesetzliche Grundlagen für "Hackbacks"

Quelle: Telepolis

Bereits im Mai d. J. forderte Maaßen in seinem Amt als Präsident des Verfassungsschutzes gesetzliche Grundlagen für "Hackbacks". Dabei ging es ihm nicht nur darum, Server eines Angreifers aus dem Ausland zu zerstören. "Wenn man sehe, dass von deutschen Rechnern Daten abflössen, müsse man diese schon löschen können, bevor sie "beim Gegner" ankommen". So müssten Daten beispielsweise gelöscht werden, wenn sie auf einem Server in einem Drittstaat liegen. "Das ist für uns ein wichtiges Ziel, das wir erreichen wollen", so Maaßen. Dazu brauche man die Unterstützung des Gesetzgebers und die entsprechende Technik. (rbb-Reporter M. Götschenberg)

In einem Gutachten, das von der Linken-Abgeordneten Heike Hänsel in Auftrag gegeben worden war und das Telepolis vorliegt, werden Hackbacks als unvereinbar mit dem in Art. 26 Abs. 1 des Grundgesetzes verankerten Verbot friedensstörender Handlungen bezeichnet.

Kampfhandlungen im Rahmen internationaler Konflikte auch im Bereich der Cybermaßnahmen dürfen nur durch Mitglieder der Streitkräfte ausgeführt werden. Folglich sei nur die Bundeswehr zu entsprechenden Cybermaßnahmen befugt, nicht aber die Geheimdienste.

Die Vizevorsitzende der Linksfraktion, Heike Hänsel, sagte Telepolis:

"Es ist mehr als bedenklich, wenn der Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, Vorschläge macht, die die Verfassung brechen!

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat bestätigt, dass sogenannte Hackbacks ein erhebliches Konfliktpotential bergen und damit nach Art. 26 Abs. 1 (*) des Grundgesetzes geeignet sind, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören. Sie sind somit grundgesetzwidrig. Zudem unterliegen sie ebenfalls dem Gewaltverbot der UN-Charta, die auch für Deutschland bindend ist. Umso verheerender ist der von Maaßen geforderte präventive Einsatz mit dem Ziel der Zerstörung von IT-Infrastruktur. Ich erwarte hier von der Bundesregierung eine klare Zurückweisung solcher Forderung von Seiten der Geheimdienste.”

 

09.08.2018, Kommentar Roswitha Engelke:


Wieviele Skandale darf sich der Chef der  "Verfassungsschützer" leisten, bevor sein "Maß voll" ist und der Rechtsstaat reagiert?

 

  • Wenige Monate nach dem Amtsantritt Maaßens als Chef des Verfassungsschutzes wird bekannt, dass der Verfassungsschutz 864 Daten an die NSA weitergegeben hat. (Süddeutsche Zeitung).
  • dann der Skandal um Ermittlungen wegen Landesverrates gegen das Internetportal Netzpolitik.org.
  • Jetzt der Skandal um die "Sonderbehandlung" der AfD

 

Vielleicht sollte man endlich dem Rat Bernd Riexingers folgen, der bereits in der Affäre um die Landesverrats-Ermittlungen gegen das Internetportal Netzpolitik.org  die Entlassung von Maaßen forderte:

Zitat aus dem Handelsblatt: Die Entlassung von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen ist überfällig, er hat die ganze Landesverratsaffäre mit seiner Anzeige erst angestoßen“, sagte der Vorsitzende der Linkspartei, Bernd Riexinger, dem Handelsblatt. Scharfe Kritik äußerte er zudem an Innenminister Thomas de Maizière (CDU), dem er vorwarf, Maaßen nicht rechtzeitig gestoppt zu haben. „Ein Alleingang des Verfassungsschutzpräsidenten ohne Wissen des zuständigen Ministers ist kaum vorstellbar“, sagte Riexinger. (Zitatende)

 

(*)

Art. 26 GG – Störung des Völkerfriedens. Kontrolle von Kriegswaffen

(1) 1Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. 2Sie sind unter Strafe zu stellen.

(2) 1Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. 2Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Art. 26 Abs. 2 Satz 2: Siehe AusführungsG zu Art. 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (G über die Kontrolle von Kriegswaffen) 190-1

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