13. April 2019   Themen

April, April? Oder Schildbürgerstreich bei Gewinnung sorbischsprachiger Lehrer in Brandenburg

 

Universität Potsdam bremst Landtagsbeschluss aus! Eltern kämpfen für den Sorbisch-Unterricht ihrer Kinder!

Zur Petition

Im September 2018 hat der Brandenburger Landtag beschlossen, dass Schüler, die sorbische Sprachkenntnisse besitzen, bei der Aufnahme eines Lehramtstudienganges bei der Universität Potsdam bevorzugt behandelt werden sollten. Denn man wollte sicherstellen, dass genügend sorbischsprachige Lehrer für einen etwaigen zweisprachigen Unterricht zur Verfügung stehen.

Der Senat der Uni Potsdam macht den Beschluß des Landtages jedoch ad hoc zu einer Farce!

Kathrin Dannenberg (Sprecherin der Linksfraktion Brandenburg für Bildungspolitik) erklärte in der Fragestunde des Potsdamer Landtags zu dem Senatsbeschluß der Uni Potsdam:

„Der Senat der Universität Potsdam hat nun vor einigen Tagen bekannt gegeben,  dass für  den Nachweis vertiefter Sprachkenntnisse das Niveau C1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erforderlich ist!

Aber (!) in Brandenburg können Schülerinnen und Schüler des Niedersorbischen Gymnasiums maximal das Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreichen. Weil das Niveau B2 unterhalb des Niveaus C1 liegt, ist es derzeit keinem einzigen Brandenburger Schüler möglich, die Zugangsvoraussetzungen der Universität Potsdam erfüllen!"

Dannenberg ist davon überzeugt dass an sorbischen Schulen die namensgebende Sprache auch Umgangssprache sein sollte. Sie erklärte: "Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen bei der Fortbildung von Lehrkräften, der Gestaltung der Lehr- und Unterrichtspläne und der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit, um nach Jahrhunderten, in denen Nieder- und Obersorbisch unterdrückt wurden, das Prestige dieser Sprachen zu steigern!"

Der Senatsbeschluss der Universität deutet auf ein "Kirchturmdenken" seiner Mehrheit hin. Was in Sachsen möglich ist, sollte auch in Potsdam möglich sein.

In Sachsen gibt es eine andere Regelung: Dort reicht es aus, das Schulfach Sorbisch als Grundkurs oder Leistungskurs auf dem Abiturzeugnis des Sorbischen Gymnasiums in Bautzen zu haben, um bei der Studienzulassung vertiefte Sprachkenntnisse nachweisen zu können. (Quelle: Nordkurier)

Bitte unterzeichnet und teilt die Petition!

Vielen Dank!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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