FDP: Grundgesetzänderung / Enteignung
Beitrag: Dr. Diether Dehm
FDP will Grundgesetz ändern … was für eine wunderbare Debatte
Wer hätte vor einem Jahr noch geglaubt, dass sich hierzulande eine heftige und manchmal auch kuriose Debatte über die Enteignung von Konzernen, wie etwa die „Deutsche Wohnen“, entwickeln könnte.
Geradezu dankbar muss man in diesem Zusammenhang der FDP sein, die das Grundgesetz ändern will, um den Artikel 15 zu streichen, der ausdrücklich vorsieht, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ in Gemeineigentum überführt werden können.
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann erklärte dazu:
„Die gesetzgeberische Option der Verstaatlichung ist der Blinddarm des Grundgesetzes: zwar enthalten, aber nutzlos und im Zweifel ein Entzündungsherd, der Schaden anrichtet.“
Abgesehen davon, dass dies der Bundestag nur mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen könnte, müsste die FDP dann auch den Artikel 14 ändern, der zwar das Eigentumsrecht bestätigt, doch gleichzeitig vorschreibt:
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
In dieser Hinsicht aber hätten es nicht wenige Konzerne schwer, ihren Nutzen für das Gemeinwohl zu beweisen.
Dumm nur für die FDP, dass der Artikel 14 überhaupt nicht geändert werden darf, weil er zu den wenigen Artikeln des Grundgesetzes gehört, die nicht geändert werden dürfen.