28. April 2019   Themen

Fluggastüberwachung an deutschen Flughäfen: Auf jede korrekte Verdachtsmeldung kommen mehr als 400 falsche Treffer

  • Seit Oktober 2018 melden Fluglinien die Daten aller Passagiere, die in Deutschland starten oder landen, ans Bundeskriminalamt.
  • Dort werden die Daten automatisiert mit den Fahndungslisten abgeglichen.
  • Das System liefert zum größten Teil Falschtreffer, die von Beamten per Hand aussortiert werden müssen.
Von Christian Endt

Seit vergangenem Jahr erfasst das Bundeskriminalamt die Daten aller Flugpassagiere, die in Deutschland starten oder landen. So sollen gesuchte Straftäter und Verdächtige identifiziert und anschließend von der Polizei beobachtet werden. Tatsächlich lieferte das System in den ersten Betriebsmonaten jede Menge Treffer - allerdings sind die meisten unbrauchbar. Auf jede korrekte Verdachtsmeldung kommen mehr als 400 falsche Treffer.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Andrej Hunko (Die Linke) hervor.

Im sogenannten Passenger Name Record (PNR) speichern die Fluglinien Daten zu ihren Passagieren. Die Datensätze enthalten etwa Datum, Uhrzeit, Start- und Zielflughafen der gebuchten Verbindung sowie Name, Anschrift und Zahlungsdaten des Reisenden. Das Fluggastdatengesetz verpflichtet die Airlines, diese Informationen an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterzugeben. Dort ist eine Software im Einsatz, welche die Daten mit Fahndungslisten abgleicht.

Bald sollen die PNR-Daten nicht nur nach gesuchten Personen durchforstet werden, sondern auch nach verdächtigen Mustern, die auf eine für die Zukunft geplante Straftat hinweisen. Das Fluggastdatengesetz gilt als erster großangelegter Einsatz von Predictive Policing in Deutschland.

Suche

 
 
 

Rosa Luxemburg Stiftung

 

Besucherzähler

Heute4
Gestern9
Woche36
Monat187
Insgesamt88100
 

Anmeldung