Geht doch - wenn auch erst mit dem Druck der Öffentlichkeit
Neuigkeit zur Petition
Staatsanwaltschaft nimmt die Ermittlungen wieder auf!
11. Juni 2019 —
Presseerklärung zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft Kiel vom 11.06.2019 bezüglich der Wiederaufnahme der Ermittlungen im Fall unserer verstorbenen Tochter Jenny Böken:
Wir begrüßen die heute getroffene Entscheidung der StA Kiel, die Ermittlungen im Fall unserer 2008 aus bislang ungeklärten Umständen zu Tode gekommenen Tochter Jenny, die wir aber leider wieder einmal nicht direkt, sondern aus den Medien zur Kenntnis bekommen haben. Diese Entscheidung ist nach unserer Auffassung längst überfällig, haben wir doch in den vergangenen zehn Jahren immer wieder auf ungeklärte Ungereimtheiten hingewiesen und auch offensichtliche Widersprüche in den damaligen „Ermittlungsakten“, die diesen Namen einfach nicht verdient haben, hingewiesen. Darüber hinaus waren wir auch der Meinung, dass die stundenlange Vernehmung einer vor drei Jahren aufgetauchten Zeugin, welche offenbar im April durchgeführt worden ist, bereits a priori eine Aufnahme von Ermittlungen bedeutet. Wenn nicht, was war das denn dann? Daher ist die heutige Entscheidung letztlich die öffentliche Verkündung dessen, was man mit der Vernehmung der Zeugin bereits ohne öffentliche Wahrnehmung getan hat.
Die seitens der StA Kiel gewählte Formulierung, dass die Aussage der Zeugin „im Wesentlichen auf Hörensagen“ beruht, lässt erkennen, wie ernst es der StA Kiel wirklich ist.
Wir sehen die heutige Entscheidung eindeutig als Teilerfolg, hätten uns jedoch zuvor auch eine Entpflichtung der nach unserer Auffassung im Fall nicht unbefangenen Staatsanwaltschaft Kiel gewünscht. Eine Neuermittlung durch eine andere Staatsanwaltschaft hätte auch den Ermittlungsbehörden die Möglichkeit geboten, den Bürgerinnen und Bürgern ein wirkliches Bemühen um objektive Aufklärung im Fall deutlich zu machen.
Wir werden gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt das nunmehr wiedereröffnete Verfahren sehr akribisch begleiten. Anträge zur Vernehmung bestimmter Personen werden zeitnah an die StA Kiel gestellt werden, jedoch muss unsererseits zunächst die aktuelle Aktenlage, d. h. das Protokoll der Zeuginnenvernehmung aus dem April eingesehen werden.
Auch an dieser Stelle bedanken wir uns als Eltern bei allen Personen, die uns in den vergangenen Jahren vor und hinter den Kulissen tatkräftig unterstützt haben, eine Wiederaufnahme durchzusetzen. Wir haben deutlich gemerkt, dass wir nicht alleine sind und letztlich hat dies die schleswig-holsteinische Justiz wohl auch!
Geilenkirchen, den 11.06.2019
Uwe Böken
Maria Elisabeth Böken