05. September 2019   Themen

Präventiv-Haft in Bayern - das neue Polizeigesetz schlägt zu

Kommentar: ... im Mittelmerer gerettet, in Bayern in Knast ... pack mas!

 

Quelle: Netzpolitik.org

Bayerisches Polizeigesetz: 19 Personen wochenlang in Präventivgewahrsam

 

Das bayerische Polizeiaufgabengesetz erlangte letztes Jahr bundesweite Bekanntheit. Im Eilverfahren führte die CSU damit den zeitlich unbegrenzten Präventivgewahrsam ein. Seit das Gesetz in Kraft ist, sind mindestens 19 Personen für mehrere Wochen eingesperrt worden – ohne Anklage und oft ohne den Beistand einer Anwältin. Nun wurde bekannt, dass fast ausschließlich Ausländer:innen betroffen sind.

er Präventivgewahrsam soll keine Strafe sein, sondern eine vorbeugende Maßnahme. Für die Betroffenen dürfte der Unterschied jedoch gering sein: Sie sind zunächst eingesperrt. Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Frank Mckenna @frankiefoto

Seit einer Änderung im bayerischen Polizeigesetz im August 2017 genügt es, eine Person als abstrakt gefährlich einzustufen, um sie wochenlang einzusperren. Das gab es in der Bundesrepublik Deutschland noch nie. Mit der Regelung verschob die CSU die Grenzen des Denkbaren. Es folgten weitere Verschärfungen im Mai 2018. Seither laufen mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das bayerische Polizeigesetz.

Am Freitag wurde der Abschlussbericht der Prüfkommission zum bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) vorgestellt. Daraus geht hervor, dass fast ausschließlich Personen ohne deutschen Pass vom mehrwöchigen Präventivgewahrsam betroffen sind. Einige wurden anschließend abgeschoben.

Wegen „Trunksucht“ und „Aggressivität“ ins Gefängnis

Seit der Änderung des Gesetzes gilt: Um eine Person einzusperren, genügen bereits geringfügige Verstöße gegen die Rechtsordnung. Das sind beispielsweise „Trunksucht“ verbunden mit „Aggressivität“ und „Zechbetrügereien“.

In dieser Zeit wurde durchschnittlich eine Person im Monat in Bayern für zwei Wochen und länger in Präventivgewahrsam genommen, das geht aus den Schriftlichen Anfragen der Landtagsabgeordneten Katharina Schulze (Grüne) und Markus Rinderspacher (SPD) hervor. Insgesamt sind es 23 Fälle, wobei einige Personen mehrfach betroffen waren.

Logo der Prüfkommission zum bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG)

Aus den Abschlussbericht der vom Innenministerium beauftragten Prüfkommission erfahren wir nun mehr über die Betroffenen und die Umstände der Anwendung. Dort steht, dass der Präventivgewahrsam „nicht nur als Ultima Ratio zur Anwendung gebracht wurde“. Vielmehr wurden Personen eingesperrt und wochenlang festgehalten, bis organisatorische Fragen geklärt waren, etwa eine „Änderung der Unterbringung“.

Betroffen waren zuerst Ausländer

Aus dem Bericht erfährt man zudem: Die meisten Personen, die von der bayerischen Polizei in Präventivgewahrsam genommen wurden, haben keinen europäischen Pass und folglich keinen sicheren Aufenthaltsstatus. Unter den insgesamt 19 Personen, die länger als zwei Wochen im Gefängnis waren, sind nur drei Deutsche. Viele der Betroffenen leben in Wohnheimen und Erstaufnahmelagern, sie stehen von Beginn an unter ständiger Beobachtung.

Wenn man die Beschreibungen der Fälle durchschaut, muss man sich fragen, was sich die Polizei davon erhofft, jemanden wochenlang einzusperren. Dort wird etwa dieser Fall beschrieben: Ein Mann kündigt an, dass er sich bei einem negativen Asylbescheid das Leben nehmen will. Auch seine Familie wolle er umbringen, falls es keine Zukunft für sie in Deutschland gäbe. Die bayerische Polizei sperrt ihn für 27 Tage ein. Begründet wird der Präventivgewahrsam etwa mit der „Hoffnung auf Besinnung“.

In einem weiteren Fall wird die Polizei auf zwei Männer aufmerksam, die mehrfach unter Alkoholeinfluss Gewalt angewendet haben. Beide leben in einer Wohneinrichtung mit Sicherheitsdienst. Die Polizei stellt fest: Es bestehe die Wahrscheinlichkeit, dass die Männer betrunken erneut gewalttätig würden. Also sperrt man sie präventiv ein. Das Ziel sei die „langfristige Besserung“, so steht es im Bericht der Prüfkommission. Die Männer bleiben einen Monat in Gewahrsam. Was danach passiert, ist nicht bekannt. Hätten sie in ihrem Eigenheim gewohnt statt in einem Wohnheim, wären sie vermutlich nicht im Gefängnis gelandet.

 

Der „Komplex Schweinfurt“

An einem Tag im Juni 2018 werden acht Personen auf einmal in Präventivgewahrsam genommen, der Fall wird später als „Komplex Schweinfurt“ gehandelt. Einer der Männer bleibt zwei Monate eingesperrt, die anderen zwischen 15 und 18 Tagen. Sie haben keine Straftat begangen oder geplant, es handelt sich laut den Beamten um eine Vorsichtsmaßnahme, „um Schlimmeres zu verhindern“. Zuvor hatten sich die Männer auf dem Hof ihres Wohnheims in Schweinfurt versammelt, um sich gegen die Polizei zu stellen, als die einen ihrer Mitbewohner festnehmen wollte.

Für die Polizei war der Einsatz nach einigen Stunden vorbei, doch die acht Männer blieben wochenlang in Gewahrsam. Während ihrer Zeit im Gefängnis bekamen sie keine Anwältin zur Seite gestellt, die sie hätte unterstützen und Akten einsehen können. Am Ende werden sie abgeschoben, die Männer haben keinen europäischen Pass. Der Grund für ihre Ausweisung und ihr heutiger Aufenthaltsort sind unbekannt.

Zeitliche Begrenzung im Gesetz nötig

Die sechs Mitglieder der Prüfkommission empfehlen nun eine zeitliche Begrenzung des Präventivgewahrsams auf unter drei Monate. Stand heute ist der bayerische Präventivgewahrsam zeitlich unbegrenzt möglich. Das gibt es in keinem anderen deutschen Bundesland. Heribert Prantl kommentierte die Verabschiedung des Gesetzes in der Süddeutschen Zeitung:

Das alles ist eigentlich unvorstellbar; bei diesem Gesetz denkt man an Guantanamo, Erdogan oder die Entrechtsstaatlichung in Polen. Die Haft ad infinitum wurde aber im Münchner Landtag beschlossen. […] Dieses Gesetz ist eine Schande für einen Rechtsstaat.

Auch ein Anwaltsbeistand soll zukünftig im Polizeigesetz geregelt werden. Innenminister Joachim Hermann (CSU) hat bereits angekündigt, an dieser Stelle einzulenken. Von den insgesamt 19 Personen, die wochenlang inhaftiert waren, haben nur zwei einen Anwalt bekommen. In drei weiteren Fällen wurde ein Verfahrenspfleger eingesetzt.

„Wir sind alle Gefährder“

Der Abschlussbericht belegt, dass vor allem Personen ohne deutschen Pass von der neuen Befugnis im Polizeigesetz betroffen sind. Womöglich wird nun ein verpflichtender Anwaltsbeistand eingeführt und die Höchstdauer des Präventivgewahrsams reduziert.

Dass von dem Präventivgewahrsam vor allem Ausländer:innen betroffen sind, ist jedoch keine Überraschung. Zwar ist die Formulierung offen gehalten, doch viele der weiteren neu eingeführten Regelungen im Polizeigesetz richten sich ganz explizit gegen Personen ohne europäischen Pass, etwa die Durchsuchung von Wohnheimen. Die bayerische Polizei führte im Jahr 2018 einhundert Razzien in Wohnheimen für Asylsuchende durch. Dabei kontrollierte sie die Dokumente von 9.880 Personen. Wer hier die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich zieht, ist schnell mit weiteren Maßnahmen belegt.

Am härtesten betroffen sind zweifelsohne jene, die keinen sicheren Aufenthaltsstatus in der EU haben. Sie werden zunächst in Präventivgewahrsam genommen und anschließend abgeschoben. Auf den Demonstrationen in München und Düsseldorf wurde skandiert „Wir sind alle Gefährder“. Es ist ein Akt der Solidarität, der jedoch nichts daran ändert, dass viele der Demonstrant:innen einen europäischen Pass haben und nicht abgeschoben werden können. Der Bericht der Prüfkommission macht nun klar, wer in erster Linie betroffen ist. Er liefert allerdings keine Antwort auf diese Ungleichheit.

17:24 Uhr: In einer früheren Version dieses Artikels stand, dass eine „drohende Gefahr“ für einen Präventivgewahrsam genüge. Das war zwar in einem Referentenentwurf zum Polizeiaufgabengesetz (PAG) vorgesehen, wurde aber so nicht verabschiedet. Richtig ist: Präventivgewahrsam kann bei geringfügigen Verstößen gegen die Rechtsordnung verhängt werden. Vielen Dank an unsere aufmerksamen Leser!

 

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