18. September 2019   Themen

Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis müssen

Quellen: "Tagesspiegel" / "B.Z.""Berliner Morgenpost"

Entkriminalisierungs-Vorstoß in Berlin: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis müssen

rot/rot/grüne zündelt schon wieder und bringt die Berliner Presse ins Grübeln, schreit sie nach Löschzügen, hält sie die Klappe oder berichtet sie ganz einfach neutral?

Wer ohne Fahrschein U-Bahn fährt, begeht eine Straftat, die bei Wiederholung mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden kann. Das soll sich nun ändern – um die Justiz zu entlasten.

"Der Aufwand für Verfolgung und Bestrafung steht in keinem vernünftigen Verhältnis zur Tat"

Vor diesem Hintergrund erklärte Berlins Bürgermeister Müller dem "Tagesspiegel", dass der Aufwand der Strafverfolgungsbehörden für die Verfolgung und Bestrafung notorischer Schwarzfahrer in "keinem vernünftigen Verhältnis zur Tat" stehe. Stattdessen solle sich die Polizei künftig auf die wirklich wichtigen Dinge, die zur Sicherheit in der Bundeshauptstadt führen, konzentrieren. Da für eine Änderung im Strafgesetzbuch der Bund verantwortlich ist, denke man in der rot-rot-grünen Koalition in Berlin jetzt über eine Bundesratsinitiative nach.

 
Der ebenfalls rot-rot-grün regierte Freistaat Thüringen will am Freitag einen entsprechenden Antrag in das Ländergremium einbringen. Um eine gemeinsame Linie, ob Schwarzfahren entkriminalisiert werden sollte, hatte es viele Diskussionen gegeben.
 
Mit der Gesetzesänderung würde Schwarzfahren ähnlich behandelt werden wie Falschparken. Aktuell ist die Gesetzeslage so, dass Freiheitsentzug droht, wenn man wiederholt ohne Ticket im öffentlichen Personennahverkehr unterwegs ist, dabei erwischt wird und die geforderte Strafzahlung nicht leistet. Wie die "B.Z." berichtet, habe die Berliner Polizei im vergangenen Jahr 12.000 Strafanträge zu notorischen Schwarzfahrern bearbeitet. Über 300 Personen seien 2017 vorübergehend ins Gefängnis geschickt worden. Und das ist nicht gerade günstig für den Staat: Ein Tag im Gefängnis kostet nämlich rund 150 Euro.

Schwarzfahren – amtlich heißt die Tat im Strafgesetzbuch Erschleichen von Leistungen – kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Thüringens Landesregierung erhofft sich von einer juristischen Neubewertung eine personelle und finanzielle Entlastung der Justiz.

Wäre der ÖPNV gebührenfrei gäbe es kein Schwarzfahrerproblem!

„Stefan Weil hat nun günstige Tickets für Schüler*innen, Studierende und Azubis gefordert. Diese Forderung ist zwar löblich, aber geht nicht weit genug, um die aktuellen Probleme zu bekämpfen. Wenn wir den Nahverkehr zu einer echten und auch attraktiven Alternative zum Auto entwickeln wollen, müssen wir auch entsprechend investieren. Schon jetzt sind viele Regionen in Niedersachsen vom Nahverkehr nahezu abgeschnitten, 74 Bahnstrecken wurden in den letzten Jahren stillgelegt. Ohne nennenswerte Investitionen in Bus und Bahn, wird der Effekt von günstigen Tickets nur für wenige einen Nutzen bringen!“, kritisiert Lars Leopold, Landesvorsitzender der niedersächsischen Linken den Vorschlag.

Co-Landesvorsitzende Heidi Reichinnek ergänzt: „Es ist richtig und wichtig den ÖPNV für Schüler*innen, Azubis und Studierende kostenlos zu gestalten. Das von der Linken mitregierte Bundesland Berlin macht es vor, hier dürfen Schüler*innen kostenlos den Nahverkehr nutzen. Das kann nur ein Anfang sein, auch Menschen mit geringem Einkommen müssen so schnell wie möglich durch günstige Tickets wieder an Mobilität teilhaben können. Doch langfristig kann nur ein komplett entgeltfreier Nahverkehr für alle die Alternative zum Auto sein, die wir uns wünschen. Statt Sanktionen brauchen wir Angebote, die den Umstieg fördern  und die Situation für die Menschen verbessern – und damit müssen wir endlich anfangen!“

 

 

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