26. August 2020   Themen

Politische Willkür: Attacke auf ATTAC - Bundesregierung (Schäuble CDU) hat mitgemischt

Aus: Ausgabe vom 24.08.2020, Seite 1 / Titel

Ohne die Einmischung der Bundesregierung hätten Globalisierungskritiker den Status der Gemeinnützigkeit behalten

Von Ralf Wurzbacher

Der Fall war schon fast erledigt – dann funkte Wolfgang Schäuble (CDU) noch dazwischen. Im Mai 2017 erreichte den Leiter der Steuerabteilung in Hessens Finanzministerium eine Ansage von ganz weit oben.

Wenige Tage später wäre die Einspruchsfrist zu einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts (HF) vom 10. November 2016 abgelaufen. Darin hatten die Kasseler Richter dem globalisierungskritischen Netzwerk ATTAC den Status der Gemeinnützigkeit bestätigt. Der Bundesregierung passte das nicht, und sie intervenierte auf den letzten Drücker: Das Frankfurter Finanzamt sei »anzuweisen«, gegen den HF-Entscheid der Nichtzulassung einer Revision »Beschwerde« beim Bundesfinanzhof (BFH) einzulegen.

So steht es in einem Brief aus dem damals von Schäuble geführten Bundesfinanzministerium (BMF), den am Donnerstag die Initiative »Frag Den Staat« auf ihrer Webseite publik gemacht hat.

Gegen die Herausgabe des Dokuments auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes hatte sich das Ministerium lange gewehrt.

Einer umfassenden Akteneinsicht, wie sie auch ATTAC beantragt hat, verweigert es sich bis heute.

Das erhärtet nur den Verdacht, dass in der Angelegenheit nicht streng juristisch, sondern mit politischer Willkür verfahren wurde.

Der Durchgriff Berlins jedenfalls hatte gravierende Konsequenzen: Anfang 2019 hob der Bundesfinanzhof den HF-Beschluss auf, ein Jahr später bejahten im zweiten Rechtsgang auch die Kasseler Finanzrichter die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von ATTAC – nicht aus Überzeugung, sondern wegen der engen Vorgaben des BFH.

Wie ATTAC-Sprecherin Frauke Distelrath am Freitag gegenüber junge Welt erklärte, »wussten wir schon länger, dass es eine Weisung aus Berlin gab«. Mit ihrer Veröffentlichung sei jetzt aber klargeworden, dass sowohl die hessische Landesregierung als auch das Finanzamt Frankfurt den Streit beilegen wollten. Letzteres hatte dem Trägerverein im Frühjahr 2014 die Gemeinnützigkeit mit der Begründung entzogen, ATTAC agiere zu politisch, etwa mit dem Einsatz für eine Finanztransaktions- oder eine Vermögenssteuer. »Ohne die Einmischung hätten wir wieder als gemeinnützig gegolten und heute weniger Schwierigkeiten, Spenden zu sammeln, Kampagnen zu finanzieren und Kongresse auf die Beine zu stellen«, beklagte Distelrath. »Außerdem wären dann auch die ganzen anderen Angriffe gegen zivilgesellschaftliches Engagement ausgeblieben.«

Tatsächlich war der BFH-Spruch eine Art Einfallstor für die Mächtigen im Bestreben, politisch missliebige Projekte und Bewegungen in ihrer Arbeit zu behindern und finanziell in Bedrängnis zu bringen. Ohne das Label Gemeinnützigkeit können keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden, wodurch die Beträge steuerlich absetzbar werden. Vor zehn Monaten erkannte das Finanzamt Berlin der Bürgerbewegung Campact den Status aufgrund »überwiegend allgemeinpolitischer Tätigkeit« ab und stützte sich dabei auf die BFH-Argumentation. Wie es heißt, sollen die beiden Plattformen Change.org und Open Petition ebenfalls auf dem Index stehen.

Für Empörung sorgt derzeit auch der Verlust des Status der Gemeinnützigkeit für die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA), wobei dies mit einer unterstellten »extremistischen« Gesinnung gerechtfertigt wird. Völlig selbstverständlich tragen das Etikett dagegen die neoliberale Bertelsmann-Stiftung, die sich auf die Schleifung des Sozialstaats kapriziert, oder der deutsche Jagdverband (DJV), der kommerziell mit Wildtierpelzen handelt. Immerhin ist im Fall ATTAC das letzte Wort noch nicht gesprochen. Distelrath kündigte an: »Wir gehen damit bis vors Bundesverfassungsgericht.«


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