06. September 2020   Themen

Bayern: Polizei nutzt Gästelisten der Gastronomie für Ermittlungen

Datenschutz ade ...

Von Johann Osel

Bereits im Juli wurde bekannt, dass die bayerische Polizei für Ermittlungen auf die Adresslisten von Gastronomen zurückgreift. Nur bei schweren Straftaten und Notfällen, hieß es damals vom Innenministerium. Doch das stimmte nicht.

In der Debatte über die Verwendung von Corona-Gästelisten aus der Gastronomie für polizeiliche Zwecke liegen neue Daten vor. Mitte Juli war bekannt geworden, dass in Bayern in mindestens zehn Fällen auf Daten, die beim Besuch eines Lokals angegeben werden müssen und die eigentlich zur Verfolgung möglicher Infektionsketten gedacht sind, für Ermittlungen zugegriffen wurde.

Nach Kritik daran hatte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betont, der Bürger erwarte, dass die Polizei im Rahmen der Rechtsordnung alles zu seinem Schutz unternehme und "nicht unter dem Deckmäntelchen eines falsch verstandenen Datenschutzes die Hände in den Schoß legt". Die Rede war damals von schweren Straftaten und Notfällen als Anlass. Detaillierte Angaben des Ministeriums zeigen, dass es sich (bis zu einem Stichtag Ende Juli) um zwei Dutzend Fälle handelte - darunter auch Delikte, die eher als Kleinkriminalität zu werten sind.

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