23. November 2022   Themen

Verfassungsbeschwerde gegen Ausbildung ukrainischer Soldaten durch Deutschland

Quelle: NachDenkSeiten

Eine aktuelle Verfassungsbeschwerde hat der Jurist und Physiker Alexander Unzicker zu verschiedenen Aspekten der Ukrainepolitik der Bundesregierung formuliert. Die Beschwerde wendet sich dagegen, dass ukrainische Militärangehörige auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet werden, außerdem solle der Bundesregierung untersagt werden, sich an der EU-Unterstützungsmission zur militärischen Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) zu beteiligen. Die Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger durch andere Staaten, insbesondere den USA, auf deutschem Territorium müsse „durch Ausüben der deutschen Hoheitsgewalt“ verboten werden. Begründet wird die Beschwerde mit Berufung auf Art. 2 II GG: Die Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger könne als Kriegseintritt Deutschlands aufgefasst werden. Dies gefährde Leben und Gesundheit aller Einwohner Deutschlands gegenwärtig und unmittelbar. Wir dokumentieren das Schriftstück hier im Wortlaut, weil es – unabhängig von den juristischen Erfolgsaussichten – viele Informationen zum Thema zusammenfasst. Von Redaktion.

Zur Person: Dr. Alexander Unzicker ist theoretischer Physiker, Jurist und promovierte in der kognitiven Psychologie. Sein Buch “Vom Urknall zum Durchknall” (Springer) über den Zustand der modernen Physik wurde als “Wissenschaftsbuch des Jahres” gekürt und erschien in den USA unter dem Titel Bankrupting Physics (Macmillan).


Unter diesem Link finden Sie den Text des „Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Verfassungsbeschwerde des Herrn Dr. Alexander Unzicker – Antragsteller und Beschwerdeführer – gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung, wegen Recht auf Leben Art. 2 Abs. 2 GG“:


Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Verfassungsbeschwerde des Herrn

Dr. Alexander Unzicker

- Antragssteller und Beschwerdeführer -

gegen

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung

-Antragsgegnerin-

wegen

Recht auf Leben Art. 2 Abs. 2 GG

Hiermit beantrage ich, wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung im Wege der einstweiligen Verfügung anzuordnen:

  1. Der Antragsgegnerin wird untersagt, ukrainische Militärangehörige auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auszubilden.
  2. Der Antragsgegnerin wird untersagt, sich an der EU-Unterstützungsmission zur militärischen Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) zu beteiligen.
  3. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger durch andere Staaten, insbesondere den USA, auf deutschem Territorium durch Ausüben der deutschen Hoheitsgewalt zu untersagen.
  4. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Begründung

Der Beschwerdeführer macht sein Recht aus Art. 2 II GG geltend. Die Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger kann als Kriegseintritt Deutschlands aufgefasst werden. Dies gefährdet Leben und Gesundheit aller Einwohner Deutschlands gegenwärtig und unmittelbar.

I. Sachverhalt:

1. Wie auf der offiziellen Homepage des Bundesverteidigungsministeriums[1]bekanntgegeben (siehe auch Bekanntmachung des Rates der Europäischen Union[2]), beteiligt sich die Bundeswehr sich an der EU-Ausbildungsmission EUMAM (EU Military Assistance Mission Ukraine) für die Ukraine und übernimmt dabei sogar eine koordinierende Rolle. Deutschland bietet für EUMAM unter anderem folgende Beiträge an:

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