Bundesregierung verteidigt Gleichschaltung
Kommentar Roswitha Engelke: Das Bundesverfassungsgericht hat die Informationsfreiheit gleichwertig neben die Meinungs und Pressefreiheit gestellt. Das Recht auf „umfassende Information” ist für das Gericht ein Individualrecht des Bürgers, zugleich unentbehrliche Voraussetzung für einen demokratischen Prozeß der Meinungsbildung. Sollte die Bundesregierung darüber im Unklaren sein?
"Keine verfassungsrechtlichen Bedenken" – Bundesregierung verteidigt Gleichschaltung
Quelle: RTDeutsch
Im Zentrum der Antwort auf die Anfrage der AfD zur medialen Gleichschaltung in Deutschland steht der Begriff der Desinformation. Folgt man seiner Spur, stößt man auf Überraschungen. Eine davon: Die Bundesregierung betreibt im Ausland Desinformation. Die zweite: die absolute Bedenkenlosigkeit der Regierung.
Von Gert Ewen Ungar
Am 12. Dezember antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD zu einem Papier mit dem etwas sperrigen Titel "Laufende Aktivitäten der Ressorts und Behörden gegen Desinformation im Zusammenhang mit RUS Krieg gegen UKR".
Von der Existenz des Papiers haben zuvor die NachDenkSeiten berichtet, denen es ein Whistleblower zugänglich gemacht hatte. In dem Papier geht es um die Kooperation einzelner Ressorts der Bundesregierung untereinander und eine Koordinierung mit den großen deutschen Medien, den sozialen Netzwerken und einzelnen NGOs im Kampf um Informationen zum Ukraine-Konflikt und zu Russland. Man könnte auch sagen, es geht um Gleichschaltung. Andere Sichtweisen auf den Konflikt in der Ukraine, auf Russland und die russische Politik als die der Bundesregierung und der mit ihr verbundenen Medien sollen aktiv bekämpft und unterdrückt werden.
Nun leben die Deutschen in einer der besten Demokratien der Welt, da käme die Bundesregierung nie auf die Idee, Einfluss auf Medien und die großen Internetplattformen auszuüben, es sei denn, es gibt einen guten Grund. In diesem Fall heißt er Desinformation. Genauer: russische Desinformation.
Die Bundesregierung ist sich sicher, dass die russische Regierung über Nachrichtenkanäle und Internetplattformen versucht, die deutsche Gesellschaft mit gezielt gestreuten Desinformationen zu beeinflussen und zu zersetzen.
Die Bundesregierung geht also davon aus, dass im Umfeld der russischen Regierung Leute damit beschäftigt sind, sich Falschinformationen auszudenken, um sie in Deutschland und anderen westlichen Ländern zu streuen. Klingt ziemlich paranoid und ist es auch, wie sich gleich noch zeigen wird.
Alles, das Verbot von RT und anderen russischen Medien, der Ruf nach Zensur in den sozialen Netzwerken, die Überlegungen, den Nachrichtendienst Telegram zu sperren – all dies kreist um diesen Begriff der Desinformation. Man sollte daher davon ausgehen, dass die Bundesregierung eine genaue Vorstellung davon hat, was Desinformation ist.
Genau das ist es, was die Fragesteller der AfD von der Bundesregierung unter anderem wissen wollen. Was ist mit Desinformation konkret gemeint? Die Frage 3 in der Kleinen Anfrage der Fraktion lautet daher:
"Was versteht die Bundesregierung allgemein unter dem Begriff 'Desinformation' und was im Besonderen unter dem Begriff 'Desinformation' im Zusammenhang mit RUS Krieg gegen UKR …?"
Die Antwort ist überraschend. Sie lautet:
"Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/17073 wird verwiesen."