07. Juli 2023
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Ampelregierung: Einschränkung der Grundrechte ab dem 01. Juli 2023
Netzfund
„Am 22. Juni 2021 wurde beschlossen, dass ab dem 1. Juli 2023 die Grundrechte eingeschränkt werden“, heißt es in einem Video auf Twitter. Eingeschränkt würden durch Änderung der Art. 9 und 10 des Infekrionsschutzgesetzes die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Freiheit der Person, die körperliche Unversehrtheit und die Freizügigkeit.
Die Bezeichnung des Gesetzentwurfs wird wie folgt gefasst:
„Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes". die Änderung betrifft Artikel 9 und 10, Seite 5 unten und Seite 6 oben.