Das Ampelregime im Kampf mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung
Kommentar Roswitha Engelke: Artikel 11 GG - Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
Leserbriefe zu „Bundesregierung: Passentzug bei Teilnahme an „ausländischen Veranstaltungen“, die „im Widerspruch zur „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ stehen“
Die regierende Ampelkoalition hat im Juni einen Antrag auf Änderung der Passverwaltungsvorschrift eingereicht.
Florian Warweg verweist in seinem Artikel darauf, dass vor dem Hintergrund der Grundrechtseinschränkungen während der Corona-Krise sowie den beschlossenen rechtlichen Sanktionen in Bezug auf Äußerungen zum Ukraine-Krieg dieser Antrag als sehr bedenklich eingestuft werden muss: dieser Änderungsantrag kann seitens der Behörden dazu missbraucht werden, eine „Gefährdung des internationalen Ansehens der Bundesrepublik Deutschland“ zu konstruieren und willkürlich Repressionen gegen Menschen durchzusetzten. Wir danken unseren Lesern für ihre Zuschriften, die Ala Goldbrunner für Sie zusammengestellt hat.