Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte bereits 2008, daß Deutschland indirekt an völkerrechtswidrigen Aktionen beteiligt ist
Zitat aus "Freiheitsrecht und Widerstand" von Dr. phil. Marcus Hawel
(...) Das Bundesverwaltungsgericht hat (aufgrund der Klage eines Soldaten, der wegen Gehorsamsverweigerung angeklagt worden war) bestätigt, daß Deutschland durch seine indirekte Unterstützung – u. a. wegen
- der Gewährung der Nutzung und Bereitstellungen von US-Militärbasen auf deutschem Boden,
- Überflugrechte, sowie
- der Bewachung dieser Basen durch Bundeswehrsoldaten –
an völkerrechts widrigen Aktionen beteiligt ist.
Das wußte man zwar schon vorher, aber nun ist der Fall eingetreten, daß ein oberstes Gericht
zumindest symbolisch der Wahrheit zur Geltung verhilft.
Die verantwortlichen herrschenden Eliten in der Bundesrepublik ignorieren das. Kein Wunder: Sie wollen ihre außenpolitischen Interessen weiter verfolgen, ohne daß diese in Frage gestellt oder strafrechtlich belangt werden. (...) (Marcus Hawel, "Freiheitssinn und Widerstand") W E I T E R L E S E N