Einhaltung der Grundrechte und Transparenz bei der Bundespressekonferenz nicht erwünscht
Es wird immer deutlicher, in der Bundesrepublik Deutschland wird die freiheitlich-demokratische Grundordnung von gewissen Institutionen nicht mehr geschätzt. Hier ist der Verfassungsschutz gefragt. Sein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt ist die Beobachtung von Bestrebungen in Bund und Ländern, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ( fdGO ) gerichtet sind.
Quelle: NachDenkSeiten
Den NachDenkSeiten ging am 31. August ein Schreiben des Kammergerichts Berlin (entspricht dem Oberlandesgericht in anderen Bundesländern) zu, in welchem uns mitgeteilt wurde, dass der private Verein „Bundespressekonferenz e.V., vertreten durch d. Vorstand“ Berufung eingelegt hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin, welches Ende Juli die BPK e.V. dazu verurteilt hatte, „den Kläger (NDS-Redakteur Florian Warweg) zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren“.
Das Berliner Landgericht verwies in der Urteilsbegründung insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist“.
Damit sich unsere Leser ein umfassendes Bild machen können, veröffentlichen wir den 13 Seiten umfassenden Urteilsspruch im vollumfänglichen Wortlaut. Von Redaktion.