12. September 2018   Themen

Strafbar im Sinne des Völkerrechts - Deutschland auf der Kippe?

Vergeltungsschläge gegen Syrien könnten zu Anklagen gegen Bundestagsabgeordnete vor dem Internationalen Strafgerichtshof führen

BERLIN/DAMASKUS (Eigener Bericht) - Eine Zustimmung des Deutschen Bundestages zu etwaigen "Vergeltungsschlägen" gegen Syrien nach einem angeblichen Giftgaseinsatz wäre völkerrechtswidrig und könnte zu Anklagen gegen Bundestagsabgeordnete vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) führen.

Dies bestätigt eine aktuelle Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Die Juristen hatten bereits im April konstatiert, dass der amerikanisch-britisch-französische Angriff auf Syrien vom 14. April in der Fachliteratur "einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet" wird. In ihrem damaligen Sachstandsbericht heißt es: "Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot (Art. 2 Nr. 4 VN-Charta) dar."

Ein solcher Einsatz der Bundeswehr wird nicht nur im Verteidigungsministerium in Betracht gezogen, sondern auch von führenden Abgeordneten dreier Bundestagsfraktionen befürwortet:

von Abgeordneten von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen.

 

"Vergeltungsschläge" gegen Syrien

Bereits am Montag war bekannt geworden, dass das Bundesverteidigungsministerium eine Beteiligung der Bundeswehr an möglichen Angriffen auf Syrien prüft. Anlass war eine US-Anfrage im Bundeskanzleramt; dabei ging es um die Frage, wie sich die Bundesregierung verhalten werde, sollten die Vereinigten Staaten, Großbritannien und Frankreich wie im April dieses Jahres auf einen angeblichen Giftgaseinsatz der syrischen Streitkräfte in Idlib mit "Vergeltungsaktionen" reagieren.

Bundestag soll Einsatz nachträglich genehmigen

Im April hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel eine deutsche Beteiligung nochausgeschlossen. Jetzt seien im Verteidigungsministerium mehrmals Experten zusammengekommen, um die Anfrage ausführlich zu diskutieren, heißt es.[1] Bei den "Vergeltungsaktionen" gehe es um die Zerstörung militärischer Infrastruktur - "Kasernen, Flugbasen, Kommandoposten, Munitionsdepots, Waffen-Lager, Fabriken, Forschungszentren". 

... Norbert Röttgen (CDU): Deutschland solle zur Teilnahme "grundsätzlich willens sein". Eine "nachträgliche Zustimmung" des Parlaments könne genügen.

Die Bundeswehr könne sich "an Aufklärungsflügen, Schadensanalysen nach Kampfeinsätzen und an Kampfeinsätzen ... beteiligen".[3] Ähnlich äußerten sich der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jürgen Hardt (CDU), sowie der ehemalige Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium Christian Schmidt (CSU). Inzwischen lassen allerdings auch Abgeordnete der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen die Bereitschaft erkennen, einer Beteiligung der Bundeswehr an Angriffen auf Syrien zuzustimmen.

Völkerrechtswidrige Repressalien

Mit ihren Plädoyers sprechen sich einflussreiche Bundestagsabgeordnete aus drei Fraktionen für einen offen völkerrechtswidrigen Einsatz der deutschen Streitkräfte aus. Dies geht aus einem Sachstandsbericht hervor, den die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags zu den US-amerikanisch-britisch-französischen Luftangriffen vom 14. April in Syrien erstellt haben. In dem Dokument heißt es, die Angriffe unterschieden sich "in ihrer völkerrechtlichen Bewertung ... nicht grundsätzlich von jenem Militärschlag", den Vereinigten Staaten "im April 2017 im Alleingang gegen die syrische Luftwaffenbasis Schairat geführt" hatten. Der damalige US-Luftangriff wiederum sei von Fachleuten "einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet worden". "Die völkerrechtliche Literatur" habe jetzt auch die Luftangriffe vom 14. April 2018 "einhellig als völkerrechtswidrig qualifiziert".[5] "Völkerrechtliche Repressalien" - gemeint sind militärische Vergeltungsschläge - seien "auch dann" grundsätzlich verboten, "wenn ein Staat einen internationalen Vertrag wie die Chemiewaffenkonvention ... verletzt und mit dem Einsatz von Massenvernichtungswaffen ein Kriegsverbrechen begangen" habe: "Die Verletzung einer Völkerrechtsnorm durch einen Staat begründet keinen 'Blankoscheck für unilaterale Zwangsmaßnahmen' seitens einer 'Koalition der Willigen'." Für ein etwaiges Vorgehen gegen Kriegsverbrechen sehe das internationale Recht "rechtsförmige Mechanismen", etwa "im Rahmen der Chemiewaffenkonvention", vor. Schwer wiege es, "dass im Falle der alliierten Militärschläge vom 14. April 2018 die Ergebnisse der OPCW-Untersuchungen nicht einmal abgewartet wurden".

Verstoß gegen die UN-Charta

Eine klare Absage erteilen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags auch den Bemühungen, militärische Angriffe wie diejenigen vom 14. April 2018 als eine "humanitäre Intervention" zur Vermeidung menschlichen Leidens zu legitimieren. Die "Rechtsfigur der sog. 'humanitären Intervention' ohne Sicherheitsratsmandat" beziehungsweise das "Konzept der völkerrechtlichen Schutzverantwortung (R2P)" seien bis heute "wegen der bestehenden Missbrauchsgefahr ... völkerrechtlich ausgesprochen umstritten", heißt es in dem Sachstandsbericht der Juristen des Bundestags.

Zuständig: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH)

In einem am Montag verfassten weiteren Sachstandsbericht bestätigen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags ihre Argumentation vom April - und halten explizit fest, dass sich etwaige "'Vergeltungsschläge' gegen Syrien als Reaktion auf einen Chemiewaffeneinsatz der Assad-Regierung im Ergebnis wohl als völkerrechtswidrig ... erweisen".[7] Jede "Beteiligung der Bundeswehr" daran, auch eine nur "militärisch-logistische Unterstützung", sei "völkerrechts- und verfassungswidrig".

Im Fall einer etwaigen Parlamentsabstimmung über die Beteiligung an "Vergeltungsschlägen" müssten die Abgeordneten berücksichtigen, dass seit dem 17. Juli 2018 der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) für die Ahndung völkerrechtlicher Aggressionsverbrechen zuständig sei. Strafbar machen könnten sich dabei nicht nur Regierungsmitglieder, die einen völkerrechtswidrigen "Vergeltungsschlag" anordneten, sondern auch Mitglieder des Bundestages, die ihm im Parlament zustimmten.

Ausführlicher hier: Quelle: German Foreign Policy.com

[1] Karina Mössbauer: Regierung prüft Tornado-Einsatz gegen Assad. bild.de 09.09.2018.

[2] Christoph von Marschall: Röttgen unterstützt möglichen Tornado-Einsatz in Syrien. tagesspiegel.de 10.09.2018.

[3], [4] Deutsche Politiker für Beteiligung der Bundeswehr an möglichem Syrien-Einsatz. welt.de 11.09.2018.

[5], [6] Völkerrechtliche Implikationen des amerikanisch-britisch-französischen Militärschlags vom 14. April 2018 gegen Chemiewaffeneinrichtungen in Syrien. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste. WD 2 - 3000 - 048/18. Berlin, 18.04.2018. Auszüge finden Sie hier: Legalität und Legitimität.

[7] Rechtsfragen einer etwaigen Beteiligung der Bundeswehr an möglichen Militärschlägen der Alliierten gegen das Assad-Regime in Syrien. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste. WD 2 - 3000 - 130/18. Berlin, 10.09.2018. Auszüge finden Sie hier: Aggressionsverbrechen.


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