02. September 2012   Themen

Bundeswehreinsatz im Inneren

Innere Sicherheit auf Kosten der Grundrechte

Die Bundeswehr darf bei Einsätzen im Inland in Ausnahmefällen auch militärische Mittel etwa zur Abwehr von Terrorangriffen einsetzen. Mit dieser Entscheidung ändert das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung.

Mit diesem Urteil ist das Verfassungsprinzip, militärische Mittel zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Inland auszuschließen, gekippt und einer Law-and-Order-Politik Tür und Tor geöffnet worden. Noch vor sechs Jahren hatte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe den Einsatz militärischer Mittel im Inland für verfassungswidrig erklärt. Nun hat es eine spektakuläre Kehrtwende vollzogen. In einer Entscheidung vom 3. Juli, die am Freitag veröffentlicht wurde, erlaubt das Bundesverfassungsgericht die Verwendung spezifisch militärischer Waffen bei einem Einsatz der Streitkräfte im Innern.

Aus bürgerrechtlicher Sicht ist der bewaffnete Einsatz der Streitkräfte im Innern ein absolutes No-Go. Der halbgare Kompromiss zwischen dem Ersten und dem Zweiten Senat des BVerfG ist weder juristisch überzeugend, noch mit einer liberalen Grundhaltung vereinbar.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 PBvU 1/11 -

 

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