Cybertorture - Niels Melzer
Am 28. Februar 2020 veröffentlichte der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Professor Nils Melzer, seinen Weltbericht zum Thema
„Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“. Dieser Bericht enthielt eine Definition von „Cyberfolter“, dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit, bei dem Millionen gezielter Opfer weltweit mit elektromagnetischen Waffen aus der Ferne angegriffen werden, wobei Aktionen über Computer gesteuert werden, oft von Supercomputern aus.(A/HRC/43/49) Cyberfolter:1. Ein besonderer Problembereich, der offenbar nicht ausreichend Beachtung gefunden hat, ist der mögliche Einsatz verschiedener Formen der Informations- und Kommunikationstechnologie („Cybertechnologie“) für Folterzwecke. Obwohl der Menschenrechtsrat (A/HRC/32/L.20; A/HRC/38/L.10/Rev.
1) die Förderung, den Schutz und die Ausübung der Menschenrechte im Internet wiederholt thematisiert hat, gilt dies auch für Folter wurde in erster Linie als Instrument zur Behinderung der Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung im Internet verstanden und nicht als Verletzung der Menschenrechte, die durch den Einsatz von Cybertechnologie begangen werden könnte.
2. Dies erscheint überraschend, wenn man bedenkt, dass einige Merkmale des Cyberspace ihn zu einem Umfeld machen, das Missbrauch und Ausbeutung in hohem Maße begünstigt, insbesondere eine enorme Machtasymmetrie, praktisch garantierte Anonymität und nahezu vollständige Straflosigkeit. Staaten, Wirtschaftsakteure und organisierte Kriminelle sind nicht nur in der Lage, Cyberoperationen durchzuführen, die unzähligen Menschen schweres Leid zufügen, sondern können sich auch dazu entschließen, dies zu jedem Zweck der Folter zu tun. Daher ist es notwendig, vorab kurz die Denkbarkeit und die Grundzüge dessen zu untersuchen, was man als „Cyberfolter“ bezeichnen könnte.
3. In der Praxis spielt die Cybertechnologie bereits die Rolle eines „Ermöglichers“ bei der Ausübung sowohl physischer als auch psychischer Formen der Folter,
insbesondere durch die Sammlung und Übermittlung von Überwachungsinformationen und Anweisungen an Vernehmungsbeamte sowie durch die Verbreitung von Audio- oder Videoaufzeichnungen von Folter oder Mord zum Zwecke der Einschüchterung oder sogar Live-Streaming von sexuellem Kindesmissbrauch „auf Abruf“ voyeuristischer Klienten (A/HRC/28/56, Abs. 71), und zunehmend auch durch Fernsteuerung oder Manipulation von Betäubungsmitteln Gürtel (A/72/178, Abs. 51), medizinische Implantate und möglicherweise nanotechnologische oder neurotechnologische Geräte.1 Cybertechnologie kann auch verwendet werden, um schweres psychisches Leiden zu verursachen oder zu schwerem psychischen Leiden beizutragen, wobei die Übertragung durch den physischen Körper größtenteils vermieden wird insbesondere durch Einschüchterung, Belästigung, Überwachung, öffentliche Beschämung und Verleumdung sowie Aneignung, Löschung oder Manipulation von Informationen.
4. Die Übermittlung ernsthafter Drohungen durch anonyme Telefonanrufe ist seit langem eine weit verbreitete Methode, um aus der Ferne Angst zu schüren. Berichten zufolge nutzen mit dem Aufkommen des Internets insbesondere staatliche Sicherheitsdienste Cybertechnologie sowohl im eigenen Hoheitsgebiet als auch im Ausland zur systematischen Überwachung einer Vielzahl von Personen und/oder zur direkten Beeinträchtigung ihres ungehinderten Zugangs zur Cybertechnologie .2 Elektronische Kommunikationsdienste, Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen bieten ein ideales Umfeld sowohl für die anonyme Übermittlung gezielter Drohungen, sexueller Belästigung und Erpressung als auch für die massenhafte Verbreitung einschüchternder, diffamierender, erniedrigender, täuschender oder diskriminierender Narrative.
5. Einzelpersonen oder Gruppen, die systematisch Opfer von Cyberüberwachung und Cyberbelästigung werden, bleiben in der Regel ohne wirksame Verteidigungs-, Flucht- oder Selbstschutzmöglichkeiten zurück und befinden sich zumindest in dieser Hinsicht häufig in einer Situation der „Machtlosigkeit“, vergleichbar mit physischem Gewahrsam. Abhängig von den Umständen kann die physische Abwesenheit und Anonymität des Täters sogar die Gefühle der Hilflosigkeit, des Kontrollverlusts und der Verletzlichkeit des Opfers verstärken, ähnlich wie die stresssteigernde Wirkung von Augenbinden oder Verhüllen bei körperlicher Folter. Ebenso kann die allgemeine Scham, die durch öffentliche Bloßstellung, Diffamierung und Erniedrigung hervorgerufen wird, genauso traumatisch sein wie die direkte Demütigung durch Täter in einer geschlossenen Umgebung.3 Wie verschiedene Studien zu Cyber-Mobbing gezeigt haben, können gezielte Personen bereits durch Belästigung in vergleichsweise begrenzten Umgebungen diesem Risiko ausgesetzt werden Das Ausmaß der Angst, des Stresses, der sozialen Isolation und der Depression ist extrem erhöht und anhaltend ausgeprägt, und das Selbstmordrisiko steigt deutlich.4 Viel systematischere, staatlich geförderte Drohungen und Belästigungen durch Cybertechnologien führen daher wohl nicht nur zu einer Situation praktischer Ohnmacht, kann aber durchaus ein Ausmaß an Angst, Stress, Scham und Schuldgefühlen hervorrufen, das „schwerem seelischem Leiden“ gleichkommt, wie es für die Feststellung von Folter erforderlich ist.5
6. Um eine angemessene Umsetzung des Folterverbots und der damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen unter gegenwärtigen und zukünftigen Umständen sicherzustellen, sollte sich seine Auslegung im Einklang mit den neuen Herausforderungen und Möglichkeiten, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, weiterentwickeln
WHO WE ARE
Article 1 of the Charter of Fundamental Rights of the EU (2000) states that “Human dignity is inviolable. It must be respected and protected”. In a highly information and communications technology-based world, this fundamental human right and basic ethical principle is facing an increasing threat. The European Coalition Task Force against Cybertorture is a not-for-profit Coalition found to STOP the problem of non-consensual experimentation, using remote Cyber Psychological Systems like cognitive radio influencing technologies and techniques on the human mind and body. We propose clear ethical boundaries to regulate their use and to handle this situation to regulate new technologies and use AI control mechanisms by independent and impartial investigators. The evidence gathered could then be used to convict criminals easier and quicker in the future.
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Quelle: Zeit online - Nils Melzer, plötzlich Troublemaker
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Nils Melzer forderte Stellungnahmen zu:
Legal scholars spoke about the use of unmanned drones by the U.S. military and ambiguities in the law regarding the use of aerial drones. They also responded to questions from the audience.
https://cyber-torture.com/
Zeit.online: Troublemaker Melzer
- Humanitäres Recht ....
„Querdenken“-Demos in Berlin : UN-Berichterstatter will Stellungnahme zu Polizeigewalt
Berliner Zeitung
Fall Julian Assange: „Die wirklichen Verbrecher sind bis heute straflos“
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Der UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer sagt: Mit Assange soll ein Exempel für alle Regierungskritiker statuiert werden.
‘Cybertorture’ – A New Frontier in Human Rights Application?