Opferentschädigungsgesetz (OEG) wird zum 31.12.2023 komplett abgeschafft und geht ins SGB XIV über
Ab dem 1. Januar 2024 werden die bisherigen Gesetze des Sozialen Entschädigungsrechts (Opferentschädigungsgesetz - OEG) aufgehoben und das SGB XIV zur alleinigen Rechtsgrundlage für alle Ansprüche im Bereich der Sozialen Entschädigung. Diese Neuregelung stellt eine grundlegende Änderung dar und vereinheitlicht das gesamte Anspruchs- und Leistungsrecht in diesem Bereich unter einem Dach. Mehr dazu: https://t1p.de/kz78g
Anmerkung dazu: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat Tacheles eine umfassende Stellungnahme abgegeben, siehe hier: https://t1p.de/v3ivy. Einer der Kritikpunkte dabei war, dass Nachzahlungen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht nachgezahlt werden, auf sechs Monate verteilt werden sollten. Dies hat Tacheles scharf als „behördlichen Vermögensraub“ kritisiert (1. Teil Nr. 3, Seite 2), diese Änderung wurde wohl abgeblasen, so zumindest laut Buzzer: https://t1p.de/c4lvpv