18. Juni 2013   Themen

Mit Schippe und Spaten

Sachsen-Anhalt: 3000 ältere Hartz-IV-Betroffene sollen als »Ein-Euro-Jobber« Flutschäden beseitigen
Von Susan Bonath

Die Alten sollen ran: ALG-II-Bezieher werden zum Sandsackschleppen einbestellt

 

Als Elbe und Saale in Sachsen-Anhalt über die Ufer traten, schippten Tausende Freiwillige gemeinsam Sandsäcke und sicherten Deiche. Damit ist jetzt Schluß. Das vom Sparwahn ergriffene, weil mit rund 20 Milliarden Euro verschuldete Land greift fürs Aufräumen nach der Flut auf sein Erwerbslosenheer zurück.

Ran sollen unter anderem 3000 Ältere, und zwar ohne Lohn. Das hat das SPD-geführte Sozialministerium mit der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit (BA) vereinbart.

Dafür hat die BA eigens ein Maßnahmepaket geschnürt. Im Rahmen des Programms »Aktiv zur Rente« will sie die über 50jährigen »wiedereingliedern« – in was, bleibt ihr Geheimnis. Mehr

Quelle: junge welt

Fazit: Nachhilfeunterricht in Sachen Grundgesetz

Artikel 12 GG Abs. 2

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Wenn, wie in diesem Fall nur die Arbeitssuchenden unter dem Druck der BA herangezogen werden sollen, handelt es sich hierbei meines Wissens nicht mehr um eine öffentliche Dienstleistungspflicht, sondern um "freiwillige" Zwangsarbeit oder wie oder was??


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