Info des BVerfG zum Vorlageverfahren des SGB Karlsruhe zur Höhe der Regelleistungen
Das BVerfG gibt auf Anfrage eine Zwischenmitteilung zum Vorlageverfahren des SG Karlsruhe zur Überprüfung der Verfassungskonformität der Regelsatzberechnung und Einmalzahlungen anlässlich der Covid-19-Pandemie bekannt, dass eine Entscheidung derzeit noch nicht absehbar sei. Wichtig ist daran zunächst, dass die Vorlage vom SG Karlsruhe nicht abgelehnt wurde.
Neben den grundlegenden Fragen zum Vorlageurteil beschreibt das SG Karlsruhe in der Entscheidung Versuche einer systematischen Einschüchterung des Gerichtsdurch Disziplinarverfahren und schlechte Beurteilung (zum Dienst als Sozialrichter "ungeeignet"). Die Kammer berichtet von Zensur einer Presseerklärung (Rn 30 ff), rechnet ausführlich mit einer fehlorientierten Sozialgerichtsbarkeit bzw. „kollektiven Rechtsbruch von Seiten der Landesjustizverwaltung Baden-Württemberg angestifteten Richterschaft“ ab und beschreibt, dass anlässlich der veränderten Lebensbedingungen unter Corona kein beherztes Eintreten für Recht und Gesetz durch die Sozialgerichtskollegen zu erwarten war (Rn 546). Alle Punkte unter Rn 30ff., 522, 524 ff).
Die Vorlageentscheidung des SG Karlsruhe gibt es hier: https://t1p.de/5nhvn, die aktuelle Mitteilung des BVerfG vom 18.01.2024 hier: https://t1p.de/di473