Kürzungen von Eingliederungsleistungen, das bedeutet faktisch eine Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung oder Menschen, die über einen längeren Zeitraum arbeitslos sind
Korrektur 04.07.2024
Bei den geplanten Kürzungen in Höhe von fast drei Milliarden EURO beim Bürgergeld soll es sich nicht
um Kürzungen bei den Existenzsicherungsleistungen, sondern um Kürzungen bei
den Leistungen zur Arbeitsmarktintegration handeln.
Die Kürzung von Eingliederungsleistungen hat faktisch die Ausgrenzung von als
„arbeitsmarktfern“ geltenden Menschen zur Folge. Was diese Ausgrenzung für Konsequenzen auf die Lebensbedingungen der Menschen hat, sollte sogar einem Ampelminister intellektuell aufgehen.
Es ist verdammt einfach, in einer sozialen Klasse zu leben, in der Überfluss herrscht und es ist verdammt anmaßend, einer anderen sozialen Klasse eine menschenwürdige Lebensweise vorzuenthalten, besser gesagt diese Menschen sogar wissentlich ins totale Aus zu manövrieren.
- Offener Brief des Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe vom 21.06.2024: https://t1p.de/21l9w
- Offener Brief der LAG Arbeit Schleswig-Holstein vom 10.06.2024: https://t1p.de/cc91f
- Dazu gibt es auch eine Pressemitteilung der BA vom 25.06.2024: https://t1p.de/i24