10. Juli 2024   Themen

Pläne der Ampel zur Änderung des SGB II, im Kern soll hier das Sozialrecht in ein Strafrecht umgewandelt werden

Im Rahmen des „Haushaltsgesetzes 2025“ sind wieder eine Reihe von Änderungen im SGB II geplant, die ein oder andere ist schon medial thematisiert worden. So heißt es:  »Um die Akzeptanz der Leistungen zu erhalten und um mehr Betroffene in Arbeit zu bringen, ist es erforderlich, das Prinzip der Gegenleistung wieder zu stärken«.
Laut dem Papier „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ sollen im SGB II folgende

Punkte geändert werden:Zumutbarkeit von angebotener Arbeit, soll angehoben werden, so eine tägliche Pendelzeit von 2 ½ Stunden bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden und von drei Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden

  • Das Jobcenter soll in einem Umkreis von 50 Kilometern nach einem Arbeitsplatz suchen.
  • Wer zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme »ohne einen triftigen Grund ablehnt«, soll mit 30 % der Regelleistung für drei Monate sanktioniert werden.
  • Bei Meldeversäumnis soll eine 30 % Sanktion der Regelleistung für einen Monat erfolgen
  • Monatliche Meldepflicht beim Jobcenter
  • Ahndung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung als Pflichtverletzung mit 30 % Sanktion für drei Monate
  • Verkürzung der Karenzzeit für Vermögen von 12 auf 6 Monate
  • Verstärkter Einsatz von 1 Euro Jobs

  • Höhere Erwerbstätigenfreibeträge im SGB II, KiZ und Wohngeld, um die Aufnahme und Ausweitung von Erwerbsarbeit zu stärken

(Alle Punkte unter Punkt 22 und 23 zu finden)


Das Papier „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ gibt es hier zum Download:  https://t1p.de/tjtd2

 

Im Kern soll hier das Sozialrecht in ein Strafrecht umgewandelt werden. Es ist für diese Regierung tatsächlich armselig, dass sie sich von der FDP, CDU bis zur AfD derart vor sich hertreiben lässt.
Ja, dann soll es noch eine Kindergelderhöhung um 5 EUR geben, diese „immense“ Kindergelderhöhung wird, wie das Kindergeld überhaupt, in allen Existenzsicherungssystemen sowieso als Einkommen angerechnet, d.h, übrig bleibt für Leistungsbeziehende davon nichts.
Alle realen Probleme für Leistungsbeziehende werden nicht angepackt, wie das Thema Wohnkostenlücke und nicht übernommene KdU, hier zur Erinnerung zum Download:https://t1p.de/ygzhc

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