22. Juli 2024
Themen
Zur Kostentragung bei einer Räumungsklage, wenn staatliche Stellen der Mietschuldenübernahme zugestimmt haben
Ist einem Vermieter die Absicht einer staatlichen Stelle zur Übernahme von Mietschulden bekannt und erklärte diese schlussendlich auch die Übernahme der Mietschulden, sind dem Vermieter
die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, wenn dieser dennoch – hier am Tag der Mietschuldenübernahme – aufgrund einer wirksamen außerordentlichen fristlosen Wohnraumkündigung eine Räumungsklage erhebt. Denn unter diesen Umständen hätte der Vermieter mit einer Räumungsklage zumindest einige Tage zuwarten müssen.
Zum Kostenbeschluss des LG Kiel vom 28.06.2024 - 1 T 55/24: https://t1p.de/0p6b4