22. Juli 2024   Themen

Zur Kostentragung bei einer Räumungsklage, wenn staatliche Stellen der Mietschuldenübernahme zugestimmt haben

Ist einem Vermieter die Absicht einer staatlichen Stelle zur Übernahme von Mietschulden bekannt und erklärte diese schlussendlich auch die Übernahme der Mietschulden, sind dem Vermieter

die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, wenn dieser dennoch – hier am Tag der Mietschuldenübernahme – aufgrund einer wirksamen außerordentlichen fristlosen Wohnraumkündigung eine Räumungsklage erhebt. Denn unter diesen Umständen hätte der Vermieter mit einer Räumungsklage zumindest einige Tage zuwarten müssen.

Zum Kostenbeschluss des LG Kiel vom 28.06.2024 - 1 T 55/24: https://t1p.de/0p6b4

Suche

 
 
 

Rosa Luxemburg Stiftung

 

Besucherzähler

Heute6
Gestern12
Woche60
Monat353
Insgesamt94005
 

Anmeldung