Praxistipp 1: zum 1.1.2025 ändert sich bezüglich der Rechtsbehelfsfristen die sog. „Zugangsfiktion“ von Bescheiden
Jetzt mit funktionierendem Link!
Diese „Zugangsfiktion“ regelt, wann ein Bescheid bei Bürger oder Bürgerin als „zugegangen“ gilt, und zwar in § 37 Abs. 2 S. 2 SGB X. Diese Regelung beträgt derweilen „drei Tage“ und wird ab Januar 2025 auf „vier Tage“ geändert. Die Änderung erfolgt im Rahmen des Postrechtsmodernisierungsgesetz,
da Briefe eine längere Postlaufzeit haben. Hier eine kurze Zusammenfassung in Haufe.de https://t1p.de/z46wy
Hier eine Übersicht über die Änderungen in Buzzer: https://t1p.de/6dg09
Dazu ein Infoblatt, aus dem sich die Fristen zum Einlegen von Widersprüchen ergeben, einmal mit Rechtslage bis 2024: https://t1p.de/c8em6 und ab 2025: https://t1p.de/db934
Solch eine Fristenberechnung sollte ohnehin in jeder Beratungsstelle hängen.