07. September 2024   Themen

Deutsche Krankenkassen im ersten Halbjahr im Milliardendefizit

Der Abzug von Geldern aus der Gesundheits- und Sozialkasse für die heißbegehrte Kriegstüchtigkeit wirft dunkle Schatten voraus. (...) Die Milliarden-Kosten im Bereich Gesundheit steigen weiter. Das schlägt immer mehr auf die Finanzlage der Krankenkassen durch. Bereits im ersten Halbjahr des laufenden Jahres verzeichnen die Kassen ein riesiges Finanzloch. (...) R. Engelke


Deutsche Krankenkassen im ersten Halbjahr im Milliarden-Defizit

Quelle: dpa

Die gesetzlichen Krankenkassen sind im ersten Halbjahr 2024 tiefer in die roten Zahlen geraten. Bis Ende Juni stand bei den 95 Kassen ein Defizit von 2,2 Milliarden Euro, wie das Bundesgesundheitsministerium in Berlin mitteilte. Bis Ende März waren es minus 776 Millionen Euro gewesen und im ersten Halbjahr 2023 minus 627 Millionen Euro. Die Reserven der Kassen betrugen nun 6,2 Milliarden Euro und lagen damit noch knapp über der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.

Insgesamt standen in den ersten sechs Monaten dieses Jahres Einnahmen von 159,1 Milliarden Euro Ausgaben von 161,3 Milliarden Euro gegenüber, wie das Ministerium erläuterte. Dabei seien die Leistungsausgaben um 7,6 Prozent gestiegen und damit deutlich stärker als in den vergangenen Jahren. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen erklärte, für das Gesamtjahr sei mit einem Defizit von 4 Milliarden bis 4,5 Milliarden Euro zu rechnen. Dadurch werde sich die Beitragsspirale weiter nach oben drehen, wenn die Politik nicht endlich gegensteuere.

 

Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits erkennen lassen, dass 2025 mit Beitragsanhebungen zu rechnen ist. Der von den Kassen erhobene Zusatzbeitrag, den sie jeweils für ihre Mitglieder festlegen können, habe im August im Schnitt bei 1,78 Prozent gelegen, erläuterte das Ministerium. Dies liege um 0,08 Punkten über dem Ende 2023 als Orientierungswert für 2024 ermittelten Niveau von 1,70 Prozent. Bis August hätten 22 Kassen ihren Zusatzbeitrag zwischenzeitlich noch angehoben.

Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, umfasst daneben den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns. (dpa)

 

 

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