Änderungen im SGB II / Ampel will monatliche Meldefrist einführen und die Gesetzesänderung in einem Schnellverfahren durchpeitschen
Zunächst möchte ich auf eine Zusammenfassung des Paritätischen verweisen, in welcher die geplanten Änderungen der Gesetzesänderungen im Kontext des SGB II/SGB III zum sog. „Wachstumsgesetz“ zusammengefasst wurden: https://t1p.de/lpr5k
Am 7.10.24 hat das BMAS wieder mit einer Verbändeanhörung zu einer weiteren SGB II-Änderung an die 64 beteiligten Verbände, so auch an den Verein Tacheles, überrascht. Mail abgesendet, 17.12 Uhr, Stellungnahmefrist bis zum Folgetag 10 Uhr. Zur Bearbeitung wurde also eine Frist von nicht einmal einem Tag gesetzt. Deutlicher kann man nicht zum Ausdruck bringen, dass dem BMAS an Stellungnahmen von Verbänden nichts liegt.
Inhalt der geplanten Änderung ist die Einführung einer monatlichen Meldepflicht beim Jobcenter.
Mit der neuen Gesetzesänderung soll eine "Verfolgungsbetreuung" von erwerbslosen SGB II-Beziehenden installiert werden. Ein derart gravierendes Gesetz bedarf einer intensiven Diskussion und darf keinesfalls in einem Schnellverfahren durchgepeitscht werden.
Zu dieser lächerlichen Fristsetzung hat der Verein Tacheles in einer Protestnote an Politik und Verwaltung gesagt, dass dies eine Verhöhnung von demokratischen Verfahren bedeutet und wir uns deswegen weigern, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Auch der Paritätische hat sich wegen der kurzen Frist geweigert. Weitere Verbände arbeiten an Protesten.
Hier nun die Protestnote von Tacheles: https://t1p.de/37ss6 und hier die die dazugehörigen Materialien: https://t1p.de/9garl